Weihnachtsgeldrückzahlung
Fragestellung
Im Oktober und November habe ich als Altenpfleger in einem Caritasstift (AVR Vertrag Anlage 32) gearbeitet.
Zum 30.11.16 habe ich mich selbst gekündigt. Arbeitgeber wusste, dass ich kündige, trotzdem haben sie mir im November die sogenannte JEE-Zuwendung anteilig ausgezahlt..
Jetz möchten sie das Geld zurück. Begründung: ich stand zum 1.12.16 nicht im Dienstverhältnis. Ein Antwort habe ich für mich unter http://www.schiering.org/arhilfen/verg/jahressonderzahlung.htm gefunden. Dort steht: "Einzige Voraussetzung für den Anspruch auf die Jahressonderzahlung ist ein am 1. Dezember bestehendes Beschäftigungsverhältnis. ....Auch eine Befristung ist unschädlich, soweit das Beschäftigungsverhältnis nach dem 1. Dezember endet.
Ausnahme AVR Anlage 31 § 16 Abs. 6: Anspruch auf die Jahressonderzahlung besteht auch dann, wenn das Beschäftigungsverhältnis vor dem 1. Dezember endet.
Könnten Sie mir das klären?
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Frage auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen.
Richtig gehen Sie in der Annahme, dass Ihnen aus § 16 Abs. 6 AVR Anlage 31 eine Jahressonderzahlung zusteht.
Als Bemessungsgrundlage wäre hier nicht § 16 Abs. 2 zu verwenden, sondern lediglich der letzte volle Monat, in Ihrem Falle also der November an sich.
Allerdings wäre die Jahressonderzahlung aus § 16 Abs. 4 um einen Monat zu kürzen, da für Dezember 2016 kein Entgeltanspruch mehr bestand.
Ein Rückzahlungsanspruch besteht daher aus meiner Sicht nicht, dies sollten Sie Ihrem ehemaligen Arbeitgeber auch so mitteilen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
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