WEG Wasserschaden im Bereich des Sondereigentums
Fragestellung
Welche Versicherung zahlt, wenn im Bereich des Sondereigentums die Warmwasserleitung defekt ist und jetzt das ganze Bad aufgeklopft werden muss?
Mfg
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn der Verwalter für die Eigentümer eine Leitungswasserversicherung abgeschlossen hat, die auch Schäden am Sondereigentum umfasst, dann wäre diese Versicherung für die Regulierung der Schäden zuständig.
Ansonsten ist durch die Gebäudeversicherung auch das Sondereigentum versichert, da dieses nicht separat versicherbar ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen und stehe Ihnen für etwaige Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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