Wechsel zum Wettbewerber
Fragestellung
Hallo,
ich habe ein Angebot von unserem direkten Wettbewerber erhalten. Ich möchte gerne in Erfahrung bringen, ob ich problemlos den Arbeitgeber wechseln kann. Und wenn ja, worauf ich achten muss, damit mich dann mein jetziger/ ehemaliger Arbeitgeber juristisch nicht belangen kann.
Freundliche Grüße
T. Arowolo
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Ray Migge
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfragen.
Aus Ihrem Vertrag geht kein Wettbewerbsverbot für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsvertrages hervor. Dies bedeutet, dass Sie mittels einer ordentlichen Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages unproblematisch den Arbeitgeber auch zum Wettbewerber wechseln können. Beachten sollten Sie selbstverständlich, dass Sie sich weiterhin in einem Arbeitsverhältnis mit dem alten Arbeitgeber befinden und deshalb derzeit keine Kunden und Auftraggeber an den neuen Arbeitgeber vermitteln dürfen.
Sollte sich der Arbeitgeber nicht auf eine vorzeitige Auflösung des derzeitigen Arbeitsvertrages einlassen dürfen Sie für den neuen Arbeitgeber auch dann bis zur Beendigung des jetzigen Arbeitsvertrages nicht tätig werden, wenn Sie von dem jetzigen Arbeitgeber freigestellt werden. Sie müssten dann bis zur Beendigung des Vertrages durch Ablauf der Kündigungsfrist warten.
Selbstverständlich dürfen Sie auch nach einem Wechsel keine Betriebsgeheimnisse verraten.
Weitere Besonderheiten sind nicht zu beachten.
Bei Rückfragen können Sie gerne die kostenlose Kommentarfunktion nutzen.
Mit bestem Gruß
Ray Migge
-Rechtsanwalt-
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Bewertung des Kunden
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