wechsel von pkv in die gesetzliche Krankenversicherung
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrter Herr RA Saeger,
ich beabsichtige die pkv zu verlassen und habe hierzu folgende Fragen:
Ich bin 52 Jahre alt und seit über 8 Jahren privat krankenversichert. Ich habe Brutto über 63000€ und möchte in diesem Jahr ein Sabbatical Jahr nehmen (Unbezahlte Freistellung von drei Monaten in der ich auch keine Sozialversicherungsbeiträge entrichte). Beabsichtigen tue ich dies in den Monaten Sept., Okt., Nov., um mein Jahresbrutto zu minimieren und unter 57600€ (Jahresbrutto 2017 um sich privat versichern zu können) zu kommen. Hierzu jetzt meine Fragen, reicht es, wenn ich unter dem Jahresbrutto liege um die pkv zu verlassen. Da ich bei meiner pkv eine Vertragsänderung vorgenommen habe, welche ab 01.01.2017 gültig wurde (neuer Vertrag) möchte ich zum 30.09.2017 kündigen; ist dies korrekt? Oder wäre es besser von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und erst in den Monaten Januar, Februar, März 2018 zu kündigen. Beide Möglichkeiten der Kündigung funktionieren sicher nur, wenn ich bestätigen kann eine gesetzliche Krankenkasse gefunden zu haben, die meine Mitgliedschaft bestätigt.
Vielen Dank für die Antwort
Mit freundliche Grüßen
Robert Peter
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Herr Peter,
ich bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen und beantworte Ihre Anfrage gerne wie folgt:
Die wichtigste Hürde haben Sie schon einmal genommen: Eventuell haben Sie bereits gehört, dass der Wechsel in die GKV für über 55-Jährige nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich ist.
Sofern Ihr Jahresbrutto nun unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt, gelten Sie nach § 5 Abs. 1 Ziff 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Ziff. 1 SGB V wieder automatisch als versicherungspflichtig Kraft Gesetzes. Sie haben damit also einen gesetzlich festgelegten Anspruch darauf, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern zu lassen.
Die Kündigungsdaten, die Sie bezüglich Ihrer PKV ansprechen, beziehen sich auf eine reguläre Vertragskündigung, die beispielsweise bei einem Wechsel zwischen zwei privaten Versicherungsunternehmen in Betracht kommt.
In Ihrem Fall gilt in der Tat das Sonderkündigungsrecht nach § 205 Abs. 2 VVG. Danach können Sie Ihre PKV zu jedem Zeitpunkt im Jahr kündigen, wenn ein gesetzlicher Pflichtversicherungstatbestand eingetreten ist.
Da Ihr Sabbatical im September starten wird, ist da bereits absehbar, dass Sie unter die JAEG fallen werden. Sie müssen also nicht das Jahresende abwarten, sondern können im Herbst sofort die Kündigung aussprechen. Sinnvoll ist es natürlich, bereits zuvor Kontakt zu einer GKV Ihrer Wahl aufzunehmen.
Die Sonderkündigung ist vorzugswürdig, weil Sie diese aufgrund des gesetzlichen Anspruchs ohne Problem durchsetzen können. Wechseln Sie hingegen erst zum Jahreswechsel, besteht die Gefahr, dass die gesetzliche Krankenkasse Ihre Versicherungspflicht ab September festsetzt und Sie für die letzten Monate des Jahres Beiträge nachentrichten müssen. Einen Rückforderungsanspruch für die in diesem Zeitraum geleisteten Prämien an die PKV haben Sie hingegen nicht. Sie hätten also überflüssiger Weise doppelt gezahlt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte und stehe für eventuelle Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
Rechtsanwalt
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