Wechsel Kleinunternehmer - Umsatzsteuerpflichtig
Fragestellung
Guten Tag Herr Thomas,
ich habe Fragen zu meinem Gewerbe und dem Wechsel von Kleinunternehmer zu Umsatzsteuerpflichtigem.
Ausgangslage:
- Gewerbeanmeldung 2007, Hostess/Marketing/Eventmanagement
- Bis einschließlich 2017 Kleinunternehmer
- Steuererklärung für 2017 gemacht und war über die 17.000 € Grenze gekommen
- 2018 und 2019 werde ich je ca. 25.000 € Einnahmen haben.
- Bekanntgabe der Umsatzsteuerpflicht in Dezember 2018 (Pflichtig ab 1.1.2018)
Ich habe alle Rechnungen in 2018 jedoch ohne Umsatzsteuer geschrieben, da ich von der Pflicht noch nicht wusste. Auch habe ich keine Mwst von von mir gekauften Produkten/Serviceleistungen abgezogen.
Fragen:
- Wie soll ich jetzt mit all meinen Rechnungen aus 2018 verfahren? Diese neu ausstellen/Korrektur durchführen? (Mit neuen oder alten Rechnungsnummern/Datum?) (Bitte detailliert)
- Was passiert wenn der Kunde die Buchhaltung für 2018 bereits abgeschlossen hat? Kann ich ihm trotzdem die korregierte Rechnung stellen?
- Was mache ich wenn die Auftraggeber sich weigern mir die Differenz (USt) zu bezahlen?
- Falls Kunde die Differenz nicht bezahlt: kann ich die Rechnungen so umformulieren, dass die Summe x 119% entspricht und die 19% als USt betrachtend an das Finanzamt zahlen?
- Meine Kunden sind aus Deutschland, Schweiz und Großbritanien. Gilt das Reverse-Charge-Verfahren in Schweiz/Großbritanien?
-Wie führe ich die Umsatzsteuervoranmeldung für 2018 durch? USt minus Vorsteuer vom gesammten Jahr und dies als Gesamtergebnis beim Finanzamt abgeben?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
V. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller, x gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Grenze für die Anwendung der JKleinunternehmerregelung beträgt 17.500 €. Der Umsatz ist nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen (Zahlungseingang, nicht Rechnungsstellung) und ohne die Umsätze aus der Veräußerung von Amlagevermögen sowie ohne umsatzsteuerfreie Umsätze. Umsätze, die in der Schweiz oder in Großbrittanien steuerbar sind, sind nicht mit einzubeziehen.
- Wie soll ich jetzt mit all meinen Rechnungen aus 2018 verfahren? Diese neu ausstellen/Korrektur durchführen? (Mit neuen oder alten Rechnungsnummern/Datum?) (Bitte detailliert)
Wenn Ihre Auftraggeber damit einverstanden sind, ist eine Rechnungskorrektur durchzuführen. Diese erfolgt in einem separaten Dokument, in dem die notwendigen Änderungen aufgenommen werden. Notwendig sind insbesondere die Angabe Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder ersatzweise Ihrer Steuernummer sowie der Steuersatz, der Betrag der Umsatzsteuer und der Gesamtbetrag der Rechnung. Außerdem müssen die Angaben zur erbrachten Leistung, zum Leistungsempfänger und Ihre Adressangaben enthalten sein. Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren, wenn Sie dies in der ursprünglichen Rechnung versäumt haben, holen SIe das auch im Korrekturdokumen nach. Sprechen Sie die Änderungen mit Ihren Auftraggebern ab, viele Buchhalter sind beim Thema Umsatzsteuer sehr vorsichtig und fordern häufig weitere Angaben, die über die gesetzlichen Voraussetzungen hinausgehen. Da Sie hier auf die Zustimmung Ihrer Autraggeber zur Berichtigung angewiesen sind, sollten Sie hier auf diese Wünsche nach Möglichkeit eingehen. Achten Sie darauf, dass das Korrekturdokument nicht mit der Rechnung verwechselt werden kann, dies ist beispielsweise durch eine Betreffzeile "Korrektur der Rechnung Nummer XY vom XX.XX.2018" vorzunehmen.
- Was passiert wenn der Kunde die Buchhaltung für 2018 bereits abgeschlossen hat? Kann ich ihm trotzdem die korregierte Rechnung stellen?
Theoretisch ja, aber praktisch sind Sie darauf angewiesen, dass Ihr Auftraggeber mit der Änderung einverstanden ist.
- Was mache ich wenn die Auftraggeber sich weigern mir die Differenz (USt) zu bezahlen?
Die Umsatzsteuer ist dann aus den erzielten Entgelten zu Ihren Lasten herauszurechnen, Sie rechnen dann Engelt / 1,19, dies ergibt die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.
- Falls Kunde die Differenz nicht bezahlt: kann ich die Rechnungen so umformulieren, dass die Summe x 119% entspricht und die 19% als USt betrachtend an das Finanzamt zahlen?
Dies ist nicht notwendig. Sie berechnen einfach die Bemessungsgrundlage wie oben beschrieben und deklarieren dies in der Umsatzsteuerjahreserklärung.
- Meine Kunden sind aus Deutschland, Schweiz und Großbritanien. Gilt das Reverse-Charge-Verfahren in Schweiz/Großbritanien?
Wenn Ihre Auftraggeber aus der Schweiz und aus Großbrittanien Unternehmer sind (und auch nicht von einer deutschen Betriebsstätte aus oder unter einer deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auftreten), rechnen Sie mit dem Reverse.Charge.Verfahren ab. Hierzu sollten Sie nach Möglichkeit Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und den Hinweis "Reverse Charge" bzw. "Umkehr der Steuerschulnderschaft" in Ihre Rechnung mit aufnehmen.
-Wie führe ich die Umsatzsteuervoranmeldung für 2018 durch? USt minus Vorsteuer vom gesammten Jahr und dies als Gesamtergebnis beim Finanzamt abgeben?
Für 2018 können Sie auf die Umsatzsteuervoranmeldungen verzichten und alles im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung erklären, da die Voranmeldungszeiträume und die Termine ja bereits verstrichen sind. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31.07.2019, wenn Sie einen Steuerberater damit beauftragen, dann ggf. später.
Sie geben dann die gesamten steuerpflichtigen Umsätze an und die gesamten abziehbaren Vorsteuerbeträge aus Rechnungen anderer Unternehmer.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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