Wann muss ein Domain-Verkauf versteuert werden ?
Fragestellung
Hallo,
ich erteile als Freiberufler Mathematik-Nachhilfe und bin diesbezüglich Kleinunternehmer,
der ich zwecks Vermeidung der Mehrwertsteuer auch bleiben will.
Nebenbei möchte ich ab und an eine meiner Domains verkaufen, die ich entweder neu,
oder vor mindestens einem Jahr oder mehr als zehn Jahren auf meinen Namen registriert habe.
Wann muss ich einen solchen Verkauf versteuern und wie ist er ggfs.in meiner Einkommensteuer-erklärung einzutragen ?
Und abschließend noch die Frage, muss ich bei Ausstellung einer (meist geforderten) Rechnung
den Rechnungsbetrag grundsätzlich versteuern ?
Mit freundlichem Gruß und vielen Dank im Voraus für Ihre Bearbeitung.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Sehr geehrter Ratsuchender,
bei einer Domain handelt es sich nicht um einen Gegenstand oder Nutzungsrecht, welches dem täglichen Gebrauch zugeordnet werden kann. Deshalb gilt eine Spekulationsfrist von zwölf Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums müssen auch Privatverkäufe versteuert werden, wenn er 600 Euro im Kalenderjahr übersteigt. Wird die Freigrenze von 600 Euro überschritten, so ist der Gesamtgewinn als „sonstige Einkünfte“ zu versteuern (nicht nur der die Freigrenze übersteigende Betrag!).
Gewerbliche Einkünfte werden es, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
- Ankauf der Domain für den gezielten Verkauf
- Regelmäßige Verkäufe über längere Zeiträume
- Professioneller Auftritt im Internet
Je mehr dieser genannten Kriterien erfüllt sind, umso eher liegt ein gewerbliches Handeln vor. Es stellt sich bei Ihnen die Frage, was man als regelmäßig einstuft. 3 mal in 10 Jahren würde ich verneinen. Bei mehr ... könnte es kritisch werden. Bis 3 gilt die Spekulationsfrist von einem Jahr. Danach ist es steuerfrei.
Haben Sie zum Beispiel vor 10 Jahren die Rechte an einer Domain erworben und verkaufen dieses Recht zu einem erheblich höheren Preis und haben sonst aber keine weiteren Verkäufe innerhalb von 10 Jahren ... dann können Sie den Gewinn steuerfrei einstreichen.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater
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