Vorzeitige Kündigung meiner Direktversicherung
Fragestellung
Kann ich meine Direktversicherung, seit 8 Jahren Beitragsfrei gestellt, mit erreichen meines 63. Lebensjahres vor Ablaufdatum der Versicherung kündigen?
Versicherungsbeginn 01.07.1997
Ablauf der Versicherung 01.07.2016
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
nunmehr darf ich ihre Frage wie folgt beantworten:
Die Kündigung der Direktversicherung und die Auszahlung der Beträge dürfte nur schwer möglich sein, sofern es sich hier um eine altersgebundene Versicherung handelt, wovon nach ihren Schilderungen auszugehen ist, da Sie auch schon eine längere Zeit beitragsfrei gestellt worden ist.
Hier wäre zunächst in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu schauen, inwieweit eine Kündigung möglich ist und ob eine Einschränkung hinsichtlich der Kündigung und das Erreichen der Altersgrenze nach vorhanden ist, sofern die Versicherung über den Arbeitgeber finanziert worden ist. Sofern dies der Fall ist, ist ein gesetzliches Verbot in § 2 Abs. 2 BetrAVG vorhanden, die Beträge vor Erreichen der Altersgrenze zu kündigen.
Dies liegt unter anderem das Landgericht Hamburg so:
LG Hamburg • Urteil vom 30. März 2006 • Az. 332 O 409/05
Eine vorzeitige Auszahlung widerspricht nach Meinung des Landgerichts Hamburg dem Ziel dieser Versicherung, den vorgesehenen Versorgungszweck der Versicherten zu erreichen. Um die finanzielle Absicherung im Alter mit Leistungen einer Direktversicherung zu gewährleisten, darf weder ein Rückkaufswert noch eine Überschussbeteiligung und der Bonus vor den zulässigen Leistungsterminen ausgezahlt werden. Insofern es war eine Kündigung möglich, nach der oben genannten Regelung ist die Versicherung sodann allerdings Prämien frei zu stellen und erst bei Erreichen der Altersgrenze auszuzahlen.
Eine andere Möglichkeit besteht im Rahmen einer so genannten Abfindung nach § 3 BetrAVG. Dann müssen Sie gegebenenfalls nach Abs. 3 Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten. Sie müssen dabei darauf achten, dass Sie nur für die vom Arbeitgeber getragenen Beitragsteile Krankenversicherungsbeiträge bezahlen müssen.
Sofern eine Kündigung nach den Bedingungen möglich ist, sollten Sie dies grundsätzlich mit dem Versicherer genau besprechen, da möglicherweise eben auch Sozialversicherungsbeiträge nachzuentrichten sind und sich von dem Versicherer eine konkrete Berechnung des des Auszahlungsbetrages vorlegen lassen mit möglichen Nachzahlungsverpflichtungen. Dies sollten Sie auf alle Fälle vor Ausspruch einer möglichen Kündigung der Diskussion um eine Abfindung tun, um eine Kontrolle darüber zu haben, welchen Betrag Sie gegebenenfalls tatsächlich erhalten.
Zusammengefasst ist eine Kündigung bei einer Direktversicherung nach dem BetrAVG möglich, allerdings wohl keine Auszahlung der Beträge, insbesondere der Überschussbeteiligung et cetera. Sind Kündigungsmöglichkeiten in den Versicherungsbedingungen gegeben, sollten Sie sich hier die entsprechenden Zahlungen vorrechnen lassen. Gleiches gilt für einen möglichen Abfindungsanspruch.
Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen des der Kommentarfunktion für Nachfragen zur Verfügung, insbesondere wenn sie auch hinsichtlich der Versicherungsbedingungen noch konkretisieren sollten.
Konnte ich Ihnen mit meiner Antwort helfen, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen.
Viele Grüße
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handelt es sich um eine Lebensversicherung, was ich annehme? Ist hierin ein Kapitalwahlrecht also entweder Rente oder Einmalzahlung enthalten?
Gerne antworte ich Ihnen weiter.
Viele Grüße
Für diese Versicherung ist das Rentenwahlrecht ausgeschlossen. Also Einmalzahlung.
Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit steigender Todesfallleistung
Versicherungssumme im Erlebensfall 72727 DM
Versicherungssumme im Todesfall im ersten Versicherungsjahr 43636 DM
Die versicherte Person ( also ich) ist aus der auf ihr Leben genommenen Versicherung für den Erlebensfall unwiderruflich bezugsberechtigt; sie hat auch unwiderruflich das Recht , allein zu bestimmen, wer für ihren Todesfall widerruflich bezugsberechtigt ist.