Vorzeitige Beendigung des Arbeitsvertrages durch einen Aufhebungsvertrag
Beantwortet von Rechtsanwalt Andreas Kick LL.M. (Stellenbosch) in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten Abend, ich bin Angestellter auf Grundlage des Tarifvertrages BAT/AOK-Neu.
Aufgrund meiner Beschäftigungszeit >12 Jahre beträgt meine Kündigungsfrist 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Aktuell liegt mir ein Stellenangebot außerhalb der AOK vor, dass ich sehr gerne annehmen möchte
Allerdings sieht dieses Stellenangebot einen Arbeitsbeginn zum 01.04.2020 oder 15.04.2020 vor.
Durch eine reguläre Kündigung werde ich mein bestehendes Arbeitsverhältnis also nicht schnell genug beenden können.
Ich überlege nun, meinen Arbeitgeber um den Abschluss eines Aufhebungsvertrages zum 01.04.2020 oder 15.04.2020 zu bitten. Dabei ist mir bewusst, dass mein Arbeitgeber dieser Bitte nicht nachkommen muss.
Meine konkrete Frage ist nun: Was kann passieren, wenn mein Arbeitgeber meiner Bitte um den Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht nachkommen möchte? Bleibt mein Arbeitsverhältnis dann unverändert bestehen oder kann meine Bitte um Abschluss eines Aufhebungsvertrages bereits als Kündigung angesehen werden? Gibt der Wunsch nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages meinem Arbeitgeber gar einen Grund, mir im Gegenzug eine Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses) auszusprechen?
Sofern keine Einigung über einen kurzfristige Beendigung meines Arbeitsverhältnisses erzielt werden kann, möchte (bzw. muss) ich weiterhin bei meinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt bleiben.
Besten Dank für Ihre Antwort.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Andreas Kick LL.M. (Stellenbosch)
Guten Abend,
vielen Dank für den Auftrag und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihrer Bitte um Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht nachkommt, drohen Ihnen aus rechtlicher Sicht keine Nachteile:
1) Ihr Arbeitsverhältnis bleibt unverändert bestehen.
2) Die Bitte, Ihr Arbeitsverhältnis zu beenden, ist allein kein Kündigungsgrund. Es entspricht vielmehr der gelebten Praxis, dass Arbeitnehmer Ihren Arbeitgeber aufgrund zu langer Kündigungsfristen um eine vorzeitige Auflösung des Vertrages bitten. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis also kündigen, empfehle ich Ihnen, die Kündigung umgehend prüfen zu lassen. Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Sollte Ihr Arbeitgeber einverstanden sein, wird er Ihnen einen Auflösungsvertrag vorlegen. Ich empfehle Ihnen, Ihren Arbeitgeber um ein Abschlusszeugnis zu bitten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas unklar geblieben ist. Gerne prüfen ich weitere Dokumente (Arbeitszeugnis, Auflösungsvertrag) oder ich erstelle einen Auflösungsvertrag, sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihnen das helfen kann und Sie dadurch schneller eine Auflösung erreichen.
Wenn Sie mit der Beratung zufrieden sind, freue ich mich über eine positive Bewertung.
Mit freundlichem Gruß aus Freiburg
Andreas Kick LL.M. (Stellenbosch)
Rechtsanwalt mit Spezialwissen im Arbeitsrecht.
Sie haben eine Frage im Bereich Arbeitsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen