Vorvertrag GmbH Gründung prüfen
Fragestellung
Prüfung eines Vertrag zur GmbH Gründung (Satzung).
Es geht um die inhaltliche Prüfung aus Sicht von mir als "reiner" Gesellschafter.
Insbesondere auf mögliche Risiken oder Haftungen mit dem Privatvermögen.
Viele Grüsse
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst bedanke ich mich für die Beauftragung des damit entgegengebrachte Vertrauen.
Vorliegend handelt es sich um einen Mustervertrag für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Sie trägt die Vereinbarung in sich, bestimmte Handlungen im Rahmen eines Unternehmens vorzunehmen. Hier ist der Betrieb einer Online-Plattform vorgesehen.
Auf diese Betätigung ist der Zweck der Gesellschaft ausgerichtet und insofern auch nur in diesem Rahmen zulässig, was sodann auch bei den einzelnen Handlungen der Gesellschafter nach Gründung zu beachten ist.
Die jeweiligen Gesellschafter haften innerhalb der Gesellschaft mit ihren Anteilen, die in Paragraph 4 des Vertrages wiedergegeben sind. Insofern haften Sie mit diesen Beträgen auch mit ihrem Privatvermögen, da diese Gesellschaftsanteile durch die übrigen Gesellschafter bzw. die Gesellschaft einforderbar sind.
Sofern Sie lediglich als Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt sind und nicht Geschäftsführertätigkeiten innehaben, ist die Haftung mit ihrem Privatvermögen sehr stark eingeschränkt. Daher ja auch der Name Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Allerdings kann durchaus auch eine entsprechende Haftung von Gesellschaftern im Rahmen der Tätigkeit der Gesellschaft entstehen, auch wenn vor allem der Geschäftsführer für Pflichtverletzungen der Gesellschaft haftet.
Der Gesellschafter haftet sodann grundsätzlich mit seiner Stammeinlage, hierfür gibt es allerdings Ausnahmen, die insbesondere zur Vermeidung von Wiederholungen in folgendem Merkblatt dargestellt sind:
https://www.ihk-kassel.de/solva_docs/gmbh_geschaeftsfuehrer_haftung.pdf
Hier finden sich unter Punkt drei entsprechende Ausnahmen für die Haftung von Gesellschaftern.
Es können in besonderen Fallkonstellationen weitere Haftung für Gesellschafter auftreten.
Ansonsten umfasst der Gesellschaftervertrag alle wichtigen Dinge, die notwendig sind, um eine Gesellschaft zu gründen. Ich verweise hier auf die einzelnen Regelungen des Vertrages und bitte Sie, sofern einzelne Fragen zu den Regelungen bestehen, diese einfach im Rahmen der Nachfrage/Kommentarfunktion zu stellen.
Wichtig wäre vielleicht noch zu schauen, als dass im Rahmen von Paragraph 8 die Entscheidungen mit einfacher Mehrheit beschlossen werden und das Stimmrecht auf die Geschäftsanteile bezogen ist.
Zusammenfassend ist also darzustellen, dass es sich hier um einen ganz normalen Gründungsvertrag mit keinen Besonderheiten handelt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst hilfreich geantwortet habe und stehen gerne weiterhin zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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