Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Fragestellung
Kann eine Polnische GmbH (Sp. z o. o)
am Vorsteuer-Vergütungsverfahren teilnehmen, wenn einer von zwei Gesellschafter in Deutschland wohnt und der andere Gesselschfer der gleichzeitig der Geschäftsführer ist seinen Sitz in Polen hat? (sowie den Sitz der GmbH)
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren kommt es darauf an, dass das Unternehmen in Polen ansässig ist. Wenn Ihre Kapitalgesellschaft als umsatzsteurlich in Polen registriert ist, können Sie einen Antrag auf Vorsteuervergung in Polen stellen.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme sind im Einzelnen:
- Sie sind in einem EU-Mitgliedstaat als Unternehmer umsatzsteuerlich registriert (Polen).
- Sie haben weder Ihren Sitz noch Ihre Geschäftsleitung in Deutschland.
- Sie haben keine Betriebsstätte in Deutschland, von der aus im Inland steuerbare Umsätze getätigt werden.
- Sie sind in Deutschland nicht umsatzsteuerlich registriert.
- Sie führen keine Umsätze in Deutschland aus, mit Ausnahme von
- Lieferungen und Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zahlen muss oder
- Umsätze, die der Beförderungseinzelbesteuerung unterliegen oder
- innergemeinschaftlichen Erwerben und daran anschließende Lieferungen im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäftes
- Leistungen, die unter die Regelung des Mini-One-Stop-Shop fallen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Umsatzsteuer?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen