Vorfälligkeitsentschädigung rechtmäßig?
Beantwortet von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schröter,
bitte teilen Sie mir mit, ob in diesem Fall die Vorfälligkeitsentschädigung rechtmäßig ist.
Falls nicht, muss die gegnerische Partei die Anwaltskosten übernehmen?
Die Korrespondenz habe ich als pdf angehängt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Rodenbeck
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworte:
Aus den vorgelegten Unterlagen sehe ich keine Grundlage für die Geltendmachung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nach meinem Verständnis bei einem gewährten Darlehen an, dass vorzeitig zurückgezahlt wird.
Die vorzeitige Kündigung einer Beteiligung führt nicht zu einem Zinsverlust. Die Motivlage des Beteiligungsunternehmens das gewährte Eigenkpaital zinsgünstig anzulegen oder zu verwenden, ist nicht Vertragsbestandteil und damit nicht einem Anspruch einer Vorfälligjkeit zugänglich. Soweit die Vorfälligkeitsentschädigung als Strafzins gedacht ist, bedarf es ebenfalls einer ausdrücklichen Regelung.
Neben der aus den Unterlagen fehlenden Anspruchsgrundlage, muss eine entsprechende Vorfälligkeitsentschädigung auch konkret berechnet werden. Auch hieran fehlt es, so dass ich die Geltendmachung für nicht begründet erachte.
Allenfalls könnte die Gegenseite die Einrede der Verjährung erheben, da die Abrechnung bereits aus dem Jahre 2010 stammt.
Ich hoffe ich könnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Recntsanwalt
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