Von Gruppe gezielt attackiert worden
Fragestellung
Guten Abend Frau Vetter
Kurz zum Fall (1..) danach die Fragen (2)
(1) Der Fall: Ich wurde auf Snapchat von einer Dame angeschrieben, die sich mit mir treffen wollte. Die Dame hat mit mir einen Treffpunkt vereinbart und ist mit 4 Männer aufgekreuzt, die sich hinter einer Mauer versteckt haben. Kurz bevor es zum Treffpunkt gekommen ist, hat sie Sprachnachrichten sowie Standorte geschickt, wo sie sich befindet. (Beweise)
Als ich alleine am Treffpunkt war, kam die Gruppe auf mich zu und schlug einfach auf mich ein. Ich rennte weg. Als sie mich bekommen haben, packt ein Mann von der Gruppe einen Revolver aus, zielte auf mich und drohte mir. Es war 22;00 Uhr abends. Ich kannte die Männer gar nicht. Es ging angeblich um seine Verlobte, wovon ich nichts wusste.
Nachdem ich alles gemacht habe was sie mir sagten, (mitkommen, reden) Bin ich schnell nachhause gelaufen. Ich habe mich von einem Freund zur Polizei fahren lassen und direkt danach ins Krankenhaus. Bei der Polizei habe ich meine Jacke und meine Hose zur Spurensicherung da gelassen, da ich gepackt wurde und die Jacke zudem noch kaputt gegangen ist. Ich habe ein paar rote Flecken gehabt(leichte Prellungen) sowie im Mund einen 1 cm tiefen Kratzer vom Schlag ins Gesicht. (Zähne kamen an die Schleimhaut).
Durch Social Media habe ich 2 Personen erkannt. Der Mann mit der Waffe wurde überführt und 6 Monate in die Untersuchungshaft gebracht. Er lehnte vieles ab und er hätte mit der Sache nichts zu tun.
Die Frau, die mich hin gelockt hat, wurde eingeladen und hat vieles gestanden und alle Namen aufgezählt. Leider hat mir die Polizei nicht ganz so viele Informationen zum Fall mitgeteilt. Jedoch hat die Polizei mir mitgeteilt , dass 1 Mann von der Gruppe nicht mehr am Leben ist. Keine weiteren Detail bekommen. Jedoch waren sie sehr sympathisch und meinten die Sache wäre gut verlaufen oder läuft aktuell sehr gut mit vielen beweisen.
Es wäre eine sichere Sache, sagten sie mir. Dazu meinte sie persönlich ist bräuchte keinen Anwalt.
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2. jetzt die Frage: brauche ich einen Anwalt für den Gerichtstermin?
-Anwalt kostet ca 1500 Netto. Lohnt sich ein Anwalt?
-was springt für mich raus an Schmerzensgeld? Für welche Sachen kann ich klagen? Kappute teure Jacke durch das packen und reißen.
Psychische Folgen...
Wie sollte ich mich im Gericht verhalten( erster Fall ohne Erfahrung) Falls alleine.
Wer zahlt meinen Anwalt nach gewonnenen Prozess?
Sonstige Wichtige Informationen?
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Antwort von Rechtsanwältin Bianca Vetter
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage bzw Ihre an mich gestellten Fragen. Ich werde diese gerne beantworten. Ich mache Sie zunächst darauf aufmerksam, dass ich Ihre Fragen nur anhand Ihrer Informationen beantworten kann und bei Hinzutreten weiterer auch noch unbekannter Umstände die Antworten anders ausfallen können.
Nun zu Ihren Fragen.
Bei einem anstehenden Gerichtsverfahren gegen die Täter, in welchem Sie als Geschädigter und Zeuge auftreten müssen benötigen Sie keinen Anwalt für Ihre Aussage. Sollten Sie jedoch im Rahmen des Verfahrens als Nebenkläger auftreten wollen oder das Ihnen zustehende Schmerzensgeld und den Ihnen entstandenen Schaden ersetzt bekommen wollen (einsolches Verfahren nennt sich Adhäsionsverfahren und muss bei Gericht beantragt werden) wäre die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll und zu empfehlen. Dieser wird auch durch eine zuvor erfolgte Akteneinsicht die richtige Strategie entwickeln und kann Sie im Prozesse gegen die Täter begleiten.
Die Höhe des Schadens ist anhand der Ihnen kaputt gegangenen Wertgegenstände und Bekleidung zu ermitteln. Hier ist jedoch zu beachten, dass Sie nur den Zeitwert ersetzt bekommen und nicht den Neuwert. Die Höhe des Schmerzensgeld hängt nicht nur von den Verletzungen ab sondern auch wie sich die Folgen der Tat bei Ihnen zeigen. Anhand der Schilderung Ihrer Verletzung und des Vorgehens der Gruppe denke ich, dass hier ungefähr 1000 € angebracht wären. Jedoch ohne hier die psychischen Folgen bedacht zu haben.
Sollten Sie in dem Strafverfahren einen Rechtsanwalt beauftragen und die Täter verurteilt werde, müssen diese auch die Kosten Ihres Rechtsanwaltes zahlen. Dies gilt jedoch nur wenn die Täter auch verurteilt werden. Das Gleiche gilt bei einem etwaigen Zivilverfahren, wenn die Täter Ihnen den Schaden und das Schmerzensgeld nicht bezahlen wollen. Sollten Sie das Zivilverfahren gewinnen müssen die Täter auch hier die Kosten Ihres Rechtsanwaltes bezahlen.
Zu beachten ist hier jedoch, dass Sie zunächst in Vorleistung treten müssen. Sollten Sie aufgrund finanzieller Schwierigkeiten die Kosten eines Anwaltes nicht aufbringen können, können Sie die Prozesskostenhilfe beantragen. Dann würde durch das Gericht geprüft werden, ob die Kosten für Ihren Anwalt zunächst vom Gericht gezahlt werden.
Generell sollten Sie bei der Aussage vor Gericht alles möglichst genau schildern und bei Fragen, die Sie nicht beantworten können sagen, dass Sie es nicht mehr wissen. Das Gericht wird verstehen, dass Ihnen die Aussage schwer fällt und wird auch Verständnis haben, wenn Sie nicht mehr alles wissen. Zudem sollten Sie versuchen sich nicht provozieren zu lassen. Dies machen oft die Verteidiger der Täter. Oder versuchen es zumindest.
Weitere Informationen zu den Inhalt der Akte kann in der Tat nur über eine Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Dies ist sowohl im Rahmen des Strafverfahrens als auch für ein etwaige Zivilverfahren möglich. Die Kosten eines Rechtsanwaltes sind je nachdem ob der Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Stundenhonorar abrechnen unterschiedlich. Die Ihnen wohl bereits mitgeteilten 1500 € netto dürften nach der Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und der Annahme einer mittelschweren Tätigkeit des Rechtsanwaltes etwa zu hoch sein.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Antworten behilflich sein. Sollten Sie noch Fragen haben können Sie sich gerne an mich wenden.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Bewertung meiner Antwort. Hierfür danke ich Ihnen vielmals.
Mit freundlichen Grüßen
Bianca Vetter, Rechtsanwältin
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Ist es möglich das Schmerzensgeld und den Rest selber zu klären oder vor Gericht? Oder brauche ich zwingend einen Anwalt dafür? Das bedeutet wenn ich denn Fall gewinnen sollte, zahlt der Angeklagte meinen Anwalt ? Würden sie persönlich mit einen Anwalt empfehlen zu nehmen oder sollte das auch ohne gehen ?
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Generell ist es so, dass Sie das mit dem Schmerzensgeld selbst regeln können. Hier bauchen Sie keinen Anwalt. Es sei denn, dass Ihre Forderung höher als 5000 € ist und Sie vor Gericht gehen müssen. Dann müssen Sie einen Anwalt nehmen, denn das Verfahren würde vor dem Landgericht geführt werden und dort besteht die Pflicht einen Anwalt zu haben.
Ja., wenn die Täter verurteilt werden müssen diese auch die Kosten Ihres Anwälte bezahlen.
Aus meiner Sicht benötigen Sie für das Geltendmahen des Schmerzensgeld und Ihres Schadens zunächst keinen Anwalt. Sie k2die Täter anschreiben und nach einer kurzen Erklärung weshalb Sie die Forderung erheben diese zur Zahlung auffordern.
Sollte es jedoch vor Gericht gehen würde ich Ihnen raten einen Anwalt zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Bianca Vetter, Rechtsanwältin