vollstreckungsabwehrklage nach räumung beruhend auf fehlurteil
Fragestellung
Sehr geehrter Her Ra
r Meine Vollstreckungsabwehrklage richtet sich gegen die -jetzt unfachmännisch zugespitzten Gebäudeschäden ,die die zuvor vorhandenen verschärften
Ich hatte Mietwohnung mit Einsturzgefahr: Drang mit Vorwurf der Unsachgemäßen Genehemigung, Unterhaltung ,Reparature, !! Beweisvereitelung durch dei Gerichtsgutachter usw. in Räumungsklage nicht durch Ich war absolutes Greenhorn - Reparatur nach meiner Räumung verschärfte jetzt erneut Einsturzgefahr, Jetzt Ich will das in Vollstreckungsabwehrklage beweisen . Klage wurde von Gericht zugelassen. Rechtlich so problemlos möglich ?
Ich wurde mit beweisvereitelung der Gerichtsgutachter, unter Meineid un Gewaltanwendung der vom vermieter gesteuerten nachbarn , aus meiner -mit wiederholt erschlichener baugenehmigung - unterhaltenen mietwohung- herausgeklagt.
zwischenzeitlich hat Hausbesitzer sich- jetzt von ! Professor !- eine unfachmännische Reparatur durchführen lassen,( fachmännische wird seid 30 Jahren hintertrieben).
Diese Einsturzgefahr -lege ich (selber Ingenieur) Gutachterlich belegt - dem Gericht als Beweisbeschluss in der jetzt erhobenen Vollstreckungsabwehrklage vor. Denn mit verweiss auf diese ZUSAMMENHÄNGE hat das Gericht meine jetzige Vollstreckungsabwehrklage zugelassen, in der ich - wie vorher - die längst überfallige, jetzt vorgenommene „ Reparatur“ als unzulässig und sittenwidrig (lebensgefahr) vortragen un beweisen will..
Damit ist doch meine Klage - auch wenn die Begründungen (einsturzgefahren) auch in der Verganagenheit schon zutrafen (vorliegende Gebäudeschäden) und auch von mir vorgetragen wurden ( während der Räumungsklage, dort aber übergangen wurden) doch nicht präkludiert:
Denn der Tatbestand dieser zwischenzeitlich erfolgten unsachgemäßen Reparatur ist neu und hat (so ) nie vorgelegen.reparaturleitender Professor spricht selber einschränkend von „gesamtgebäudelichen Begebenheiten“ = unzulässige Bootsbaureparatur: Statisch eingebundener Epoxitharzaufbau auf statisch tragendem Holz ; mit Silikonauflagen zugeschminktes Reparaturchaos; gegen die Bauvorschrift des Architekten nichtmontierte Sicherheitsabstützung am einsturzgefährdeten Balkenkopf (so Gutachter)
Meine Vollstreckungsabwehrklage richtet sich gegen die -jetzt unfachmännisch zugespitzten Gebäudeschäden ,die die zuvor vorhandenen verschärften .Und das ist das neue!
Diese vernichten damit die möglichkeit einer legalen nutzung - und macht den von Hausbesitzer zuvor gegen mich erstrittenen Titel (wie jede nachfolgende Vermietung) wegen der unfachmännischen Reparatur und unterhaltenden Eintsurzgefahr undurchsetzbar .
Negetive Feststellungsklage Huasbesitzer schulde nichts mehr, schließe ich an.
Es geht also um neue fachliche inhalte in der vollstreckungsabwehrklage, die nach letzter (mündl.) Verhandlung sich ergaben.
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Antwort von Rechtsanwalt Torsten Vogel
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