Verwaltungsvollstreckungssache, wie reagieren?
Fragestellung
Hallo,
ich habe im Februar ein Gewerbe angemeldet und vergessen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abzugeben. Bis jetzt habe ich das nicht gemacht, trotz Androhung von Zwangsgeld und der Herr vom Finanzamt war wohl auch schon bei mir zu Hause. Habe ein Problem unangenehme Post zu öffnen und so habe ich nicht viel davon mitbekommen. Jetzt wollte ich mich dem stellen und habe den letzten Brief geöffnet, dort steht, dass er wieder vorbei kommt, mit Datum und Uhrzeit. Überschrift: Ihre Steuerrückstände. Es soll über 500 Euro zwangsvollstreckt werden und vom Amtsgericht gibt's einen Durchsuchungsbeschluss. Aus diesem Grund will er mich besuchen um eventuell etwas zu pfänden. Wenn ich nicht da bin, lässt er die Wohnung öffnen.
Beigefügt ist der Beschluss vom Amtsgericht nach §§ 37, 251, 254, AO gemäß Artikel 13 Abs 2 GG in Verbindung mit § 287 AO.
Jetzt meine Frage, wie komme ich aus der Sache am besten raus? Den Fragebogen einwerfen, noch heute Nacht und den Beamten morgen früh anrufen, dass ich den Fragebogen abgegeben habe? Muss ich das Zwangsgeld zahlen, auch wenn ich den Fragebogen abgegeben habe? Wie gehe ich am besten vor? Der Termin ist schon morgen.
Danke für die Antwort.
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Abend,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Es droht wegen einer Geldforderung eine Vollstreckung, die gemäß § 292 AO nur dadurch abgewendet werden kann, dass Sie den geschuldeten Betrag an den Vollziehungsbeam-ten gezahlt haben oder dass Sie nachweisen können, dass Ihnen eine Zahlungsfrist be-willigt worden ist oder dass die Schuld erloschen ist.
Die letzten Punkte können Sie bis morgen nicht erfüllen, bleibt also nur die Zahlung der geforderten Summe, um die Vollstreckung zu verhindern.
Sofern der Vollzugsbeamte Sachen pfändet, haben Sie vor deren Verwertung noch genügend Zeit, die Schulden zu begleichen.
Das bloße Einwerfen des Formulars ist nicht ausreichend.
Auf keinen Fall sollten Sie es zu einer Zwangsöffnung der Wohnung kommen lassen, denn die dadurch entstehenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zu der Forderung über rund 500.- €.
Sprechen Sie mit dem Vollzugsbeamten über die Durchsuchung und Pfändung und reichen Sie auf jeden Fall umgehend die ausstehenden Steuererklärungen ein, damit Sie nicht geschätzt werden, was ebenfalls deutlich teurer kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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es geht um keine Steuererklärung sondern nur um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den ich nicht abgegeben habe. Dem Beamten den Fragebogen zu geben oder den direkt morgen früh beim Finanzamt vorzulegen reicht wirklich nicht?
Danke für die Antwort.
Von daher sind meine Ausführungen gleichwohl zutreffend. Sie müssen einfach den Fragebogen ausfüllen und das Zwangsgeld zahlen. Daran führt kein Weg vorbei.