verwaltung von mandantengeld...
Fragestellung
einbehalt von mandantengeld als "gehaltsabrechnung", ohne vorherige absprache, und nachträglicher rechnungsstellung, ist rechtens?
wenn nicht, welcher straftatbestand liegt vor?
person erwartet erst gehaltsauszahlung und wird dann das mandantengeld überweisen.
kann man dies als eine erpresserische handlung verstehen.
nach dem gesetz ist dies eine erpressung?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberaterin und Rechtsanwältin Ira von Cölln
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Anfrage und weitere Erläuterung möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Es handelt sich um zwei Forderungen. Sie haben als Erbe einen Anspruch auf Anteil des Pflichtteils, der bei dem Rechtsanwalt eingezahlt wurde. Auf der anderen Seite hat der
Anwalt einen Anspruch auf Zahlung seiner Gebührenrechnung. Das einzige, was er in seinem Schreiben anfragt, ist ob er seine Rechnung von dem auszuschüttenden Betrag einbehalten
also aufgerechnet werden soll. Wenn Sie das nicht möchten, würde ich ein Schreiben wie folgt formulieren:
Sehr geehrter Herr ,
da die finale Anrechnung und Restzahlung in Hähe von 766,57 Euro bei Ihnen eingegangen ist, bitte ich um Weiterleitung des Gesamtbetrages auf mein u.g. Konto innerhalb von
7 (oder 10) Tagen.
Ihre anliegende Gebührenforderung habe ich erhalten und werde diese gesondert entrichten. Einer Aufrechnung widerspreche ich.
Mit freundlichen Grüßen
In dem von IHnen geschilderten Sachverhalt kann ich keine Erpressung oder strafrechtliche Tatbestände erkennen. Es handelt sich lediglich um eine Anfrage, ob eine Aufrechnung erfolgen soll.
Als Testamentsvollstrecker oder beauftragter Anwalt einer Erbengemeinschaf ist er berechtigt treuhänderisch Gelder zu verwalten.
Diese erhöhen den Erbteil nur, wenn sie vorher nicht bekannt waren. Davon ist aber nicht auszugehen, sondern diese sind bestimmt nur eingefordert worden und bereits bekannt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit der Antwort geholfen habe.
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Mit freundlichen Grüßen
RA StB Ira von Cölln, LL.M.
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können Sie bitte noch ein paar mehr Details geben und vielleicht die Gehaltsabrechnung einscannen?
Danke
kurzerklärung : mein rechtsanwalt erhält geld auf sein konto vom erben. ich bin nur "pflichterbe". bei vorläufigem abschluss zahlt (behält ein) er sich sein "anteil" eigenständig aus ohne vorherige einverständnis meinerseits. no comment meinerseits.
nachtraglich erhöht sich die erbsumme und er verlangt aufstockung. jedoch mit vorherigem eingang der neuen differenzsumme auf sein konto, oder einverständnis auf einbehalt der differenz.
1. teil: einbehalt von fremden eigentum? ja/nein Straftatbestand?
2 teil: ohne zahlung keine auszahlung.. erpressung?
Frage, bei upload eines Dokuments ist die auch öffentlichkeit sichtbar? wenn nein, schicke ich es Ihnen...
sonst gerne auch zur Sicherheit an von.coelln@web.de
zum ersten teil der frage, einbehalten von fremden eigentum (eigenmächtige auszahlung, ohne einwilligung) sind Sie meines erachtens nicht eingegangen. aus meiner Sicht wird nach beandungn eines handels eine rechnung erstellt und die dann bezahlt, aber nicht eigenmächtig sich geld einbehalten. dies ist aus ihrer sicht nicht ein straftatbestand, bzw. eine zuwiderhandlung des rechts....?
ist das schreiben nicht so gehalten, das ich Ihm zuerst sein geld zu geben habe, bis er mir meins überweist?
der Rechtsanwalt ist häufig im Rahmen der Erbauseinandersetzung zur Einziehung der Fremdgelder befugt. Er verwaltet dieses auf einem Fremdgeldkonto und kehrt diese dann an Sie aus. Eine Verrechnung mit seinen Rechnungen ist nur dann möglich, wenn Sie sich einverstanden erklären.
Sie können ihm mein Musterschreiben übersenden, dann werden Sie Geld zuerst erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ira v. Cölln