Vertragsprüfung Mietvertrag Büroräume
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Wöhler,
wir sind auf der Suche nach einem neuen Büroraum für eine Niederlassung und ein HQ mit der Managementebene der Firma. Können Sie den Vertrag auf problematische Stellen prüfen und uns Bescheid sagen, ob es Risiken gibt, die wir übersehen könnten?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Moritz Lindenau
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrter Ratsuchender,
Danke für die Anfrage. Ich habe keine Bedenken gegen den Vertrag. Dieser ist sehr umfassend und hält sich bei den kritischen Punkten an die Vorgaben der Rechtsprechung des BGH.
Die Regelung zur Vertragslaufzeit ist zulässig, bedeutet aber für Sie als Mieter auch das vor Ablauf der Mietzeit keine Kündigung möglich ist. In manchen Gewerbeverträgen lässt man daher trotz fester Laufzeit eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Mieter zu.
Das ist sicher Verhandlungssache.
Die aufgeführten Nebenkosten dürfen bei Gewerbeverträgen auf den Mieter umgelegt werden. Es ist auch korrekt mögliche neue Posten bereits aufzunehmen wie hier den Sicherheitsdienst.
Die Klausel zur Instandsetzung ist ebenfalls in Ordnung weil der Vermieter weiter für den Erhalt des Gebäudes an sich zuständig bleibt. Die Haftung des Mieters für Instandsetzung kann man beschränken muss es aber nicht. Hier werden häufig 10 % der Jahresnettomiete als Grenze angesetzt. Das wäre auch bei Ihnen zu überlegen ist aber letztlich Verhandlungssache.
Alles andere sind Standardregelungen.
Ich habe alles in allem keine Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
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