Vertragskündigung gemäß § 626 Abs. 1 und 2 BGB
Fragestellung
Vor einigen Monaten schloss ich einen Ausbildungsvertrag bezüglich einer Fachfortbildung mit einer Paracelsus-Schule ab. Diese sollte sich über 8 Wochenenden, jeweils Samstag und Sonntag, erstrecken. Am 2. Wochenende beging die verantwortliche Ausbilderin mehrere schwerwiegende Fehler, die es mir unmöglich machen, die Ausbildung fortzusetzen; ein Austausch der Ausbilderin kommt nicht in Betracht.
Nach Rücksprache mit kompetenten Fachleuten legte ich die Fehler dem Bildungsträger detailliert dar und kündigte unter Berufung auf § 626 BGB. Die Reaktion bestand darin, dass auf den § 626 gar nicht eingegangen wurde.
Vielmehr wurde ich darauf hingewiesen wurde, nicht außerhalb der Widerrufsfrist kündigen zu können. Ich wurde weiterhin dazu aufgefordert, den vollen Betrag in Höhe von 1.750 EURO zu bezahlen. Wenn dies geschehen ist, bot man mir einen Gutschein i. H. v. 1.130 EURO, den ich für jede andere Ausbildung verwenden kann. Das bedeutet, ich müsste für die ersten 2 Wochenenden ca. 600 EURO zahlen. Das halte ich für ungerechtfertigt.
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihre Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Falls Sie künftig andere und weitergehende Fragen haben, können Sie mich gerne auch direkt entweder über mein
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt