Vertrag und Rechnung Wespenbekämpfung
Fragestellung
Guten Tag,
Ich hatte am 17.5. die Firma DHE GmbH Haus und Gebäudetechnik telefonisch mit einer Wespenbekämpfung beauftragt.
Es kam ein Herr Sonnenfeld, den ich für einen Mitarbeiter der Firma hielt.
Wie sich nach der Bekämpfung herausstellte, war das ein Subunternehmen.
Die ganze Geschichte scheint mir zu teuer und zu unübersichtlich.
Wen habe ich denn nun zu welchen Konditionen beauftragt. Habe die Preisliste der Firma DHE angehängt.
Von Herrn Sonnenfeld gab es keine ( Hier taucht in der Rechnung plötzlich An- und Abfahrt mit auf.)
Die Posten der Rechnung stimmen nicht, wenn man die Materialkosten im Auftrag nicht berücksichtigt.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworte:
1. Beauftragt haben Sie Herrn Holger Sonnenfeld. Hierzu liegt ein schriftlicher Auftrag vom 17.05.2017 vor. Mangels einer ausdrücklichen Auftragsanahme der DHE GmbH werden Sie hier keinen Auftrag nachweisen können.
2. Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich, wann Herr Sonnenfeld die Rechnungsdaten ergänzt hat.
Hat er die Rechnungsdaten nach Auftragserteilung und insbesondere nach Ihrer Unterschrift erstellt, müssen Sie die Rechnung so nicht akzeptieren, wenn etwas anderes vereinbart wurde.
Danach wären die Preise der DHE GmbH zugrunde zu legen. Wenn aber DHE GmbH eine Auftragserteilung nicht bestätigt, kann Herrn Sonnenfeld auch zu seinen regulären Preisen abrechnen.
3. Zur weiteren Vorgehensweise:
Kontaktieren Sie die DHE GmbH hinsichtlich Ihrer Email vom 21.05.2017 nochmal und bitten um Bestätigung des Vorliegens eines Auftragsverhältnisses. Setzen Sie hierzu eine Frist von drei Werktagen. Erhalten Sie hierauf keine Rückmeldung, wenden Sie sich an Herrn Sonnenfeld. Teilen Sie mit, dass Ihnen ursprünglich andere Konditionen zugesagt wurde, die DHE GmbH aber nunmehr eine Auftragserteilung nicht bestätigt hat. Insoweit regen Sie, dass Herr Sonnenfeld, wie er es ausgeführt hat, so abrechnet, als hätten Sie ihn direkt beauftragt.
Dies ist dann auch der Fall, wenn die DHE GmbH die Auftragserteilung nicht bestätigt. Sollte Herrn Sonnenfeld einer Reduzierung der Rechnung wiedersprechen, weisen Sie darauf hin, dass seine Abrechnung sittenwidrig ist, da diese das Übliche um 100 % überschreitet.
Bitten Sie ihm daher nach Vorlage einer korrekten Abrechnung an, den hälftigen Betrag auszugleichen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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Die Rechnung ist in der Tat nicht nachvollziehbar und es droht eine Nichtanerkennung im Falle einer steuerlichen Prüfung. Die Beträge oberhalb der Rechnungsnummer gehören offenbar zu dem Gesamtnettobetrag dazu, sind aber nicht korrekt aufgelistet.
Zur steuerlichen Anerkennung benötigen Sie daher eine korrekt Abrechnung, was Sie als Anlaß nutzen sollten, eine Herabsetzung der Rechnung einzufordern.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt