Verträge für 2 Minijobs
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Ordemann,
ich möchte Sie um Ihre Hilfe bei der Erstellung von 2 Verträgen für Minijobs bitten:
- Der eine ist auf 450-Euro-Basis; ein Mitarbeiter wird auf dieser Basis 13 Stunden ab 01.01.2020 monatlich arbeiten. (Bisher arbeitet er auf Rechnung für uns.)
- Der andere ist beschränkt auf 165 Euro monatlich, da die Mitarbeiterin z.Zt. arbeitslos gemeldet ist. Die Mitarbeiterin arbeitet aktuell zum Mindestlohn, d.h. in 2020 ca. 17,5 Stunden monatlich. Das Arbeitsverhältnis besteht de facto bereits seit 04/2019.
Ich habe von unserer Steuerberaterin erfahren, dass genaue Arbeitstage und -Dauer der Mitarbeiter*innen vereinbart werden müssen, um eine Berechnung nach "Bereitschaftszeiten" zu vermeiden.
Haben Sie ein Vertragsmuster für mich? Benötigen Sie noch weitere Informationen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Anliegend erhalten Sie den Mustervertrag für einen geringfügig Beschäftigten, den ich bereits auf den Mitarbeiter mit dem Bruttogehalt von 165 EUR/Monat und der monatlichen Stundenzahl von 17,5 angepasst habe.
Richtig ist, dass aufgrund einer gesetzlichen Neuerung auch die wöchentliche Arbeitszeit in den Arbeitsverträgen von geringfügig Beschäftigten angegeben werden muss. Andernfalls wird im Falle einer Betriebsprüfung mangels einer Angabe hierzu sonst von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden ausgegangen. Dies kann dann eine volle Sozialversicherungspflicht wegen des Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze auslösen.
Sie können in dem beigefügten Vertrag auch noch Regelungen, die nicht einschlägig sind, herausnehmen. Dies gilt zum Beispiel für die Sonderzahlung. Alternativ können Sie diesen Passus auch einfach durchstreichen, wenn er nicht relevant ist. Das Gleiche gilt z.B. für die Probezeit, wenn eine solche nicht mehr vereinbart wird.
Bei dem anderen Mitarbeiter, der 13 Stunden im Monat arbeitet, müsste dann eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 3 Stunden/Woche angegeben werden. Sie können bei beiden Verträgen auch die Lage der wöchentlichen Arbeitszeit weiter konkretisieren, wenn die Arbeitsleistung an bestimmten Tagen zu erbringen ist.
Den Vertragsentwurf für den anderen Mitarbeiter werde ich Ihnen noch gesondert übermitteln.
Ich empfehle, den Mustervertrag rein vorsorglich auch noch mit Ihrer Steuerberaterin abzustimmen, die ihre betrieblichen Gegebenheiten gut kennt.
Sollten noch Fragen bestehen, melden Sie sich jederzeit gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
Sie haben eine Frage im Bereich Arbeitsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen