Versteuerung von Vorsorgekapital
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
mein Name ist Gabor Toth. Ich bin 60 Jahre alt, und verlasse gerade nach 28 Jahren meinen aktuellen Arbeitgeber. Im Januar fange ich eine neue Tätigkeit an, und beabsichtige noch bis zum Renteneintritt Q3 2025 zu arbeiten.
Ich bin verheiratet, und meine Frau ist nicht berufstätig. Meine Kinder sind volljährig und selber berufstätig. Meine aktuelle Steuerklasse ist drei.
Bei meinem aktuellen Arbeitgeber habe ich Ansprüche auf sogenanntes Vorsorgekapital erworben. Für diese, früher mal als Firmenrente bezeichnete Summe, muss ich nun entscheiden wie ich diese erhalte.
Da ich noch nicht in die Rente eintrete, gibt es nur die Möglichkeit den Betrag als Einmalzahlung, oder über 12 Jahren gestückelt auszahlen zu lassen. Ich habe mich zunächst für die Einmalzahlung entschieden
Nun wird vom Vorsorgeservice meiner Firma vorgeschlagen, die sogenannte Fünftelregelung zur Anwendung zu bringen. Dabei wird 1/5 des Vorsorgekapitals versteuert, und der sich ergebende Betrag mit 5 multipliziert. So soll sich der geringste Steuerabzug ergeben. Meine Firma erklärt, dass hier zunächst laut Gesetzgeber Steuerklasse 6 zur Anwendung kommen soll.
- Sehen sie hier eine Möglichkeit wie die Steuerlast minimiert werden kann?
- Wie schätzen sie ihren Aufwand für diese Beratung ein?
Ich gebe kein Gebot ab, da ich denke sie werden mir ihre Kosten nennen.
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Gabor Toth
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Herr Toth,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Begünstigung mit der Fünftelregelung ist dann möglich, wenn die Zahlung zur Ablösung einer erteilten Pensionszusage des Arbeitgebers geleistet wird (H34.4 "Außerordentliche Einkünfte" Nr. 1, 4. Spiegelstrich EStH). Wenn Ihr Arbeitgeber diese Zahlung so einstuft, ist eine Begünstigung möglich.
Bei Leistungen aus Direktversicherungen u.ä. wird jedoch in der Regel die Fünftelregelung nicht anwendbar sein, obwohl es schon anderslautende Einzefallrechtsprechung gab.
Wenn die Begünstigung gewährt wird, ist der Steuervorteil abhängig von der Höhe der anderen Einkünfte des Zahlungsjahres. Je höher Ihre anderen Einkünfte sind, desto niedriger wäre der Steuervorteil aus der Fünftelregelung. Wenn Sie ohnehin schon beim Spitzensteuersatz sind, ergibt sich kein nennenswerter Vorteil mehr.
Die Erläuterung der Fünftelregelung ist etwas verkürzt, denn es wird nicht das Vorsorgekapital gefünftelt, sondern der Unterschiedsbetrag aus der Steuer mit und ohne begünstigte Einkünfte. Diese Berechnung ist relativ kompliziert und für einen steuerlichen Laien in der Regel nicht durchführbar.
Eine Auszahlung über 12 Jahre wäre keinesfalls begünstigt, würde jedoch möglicherweise zu einer geringeren Besteuerung führen, da die Zuflüsse auf mehrere Jahre verteilt werden und damit die anzuwendenden Steuersätze niedriger wären.
Mit welcher Steuerklasse die Abrechnung erfolgt, ist nur für den Lohnsteuereinbehalt des Arbeitgebers entscheidend, bei Abgabe eine Jahreseinkommensteuererklärung wird der Effekt der Steuerklasse wieder eliminiert und die Besteuerung wird anhand der zutreffenden steuerlichen Verhältnisse durchgeführt.
Entscheidend ist somit, ob die Auszahlung tatsächlich begünstigt sein kann und die Höhe Ihrer sonstigen Einkünfte sowohl im Auszahlungsjahr als auch (ungefähr) in den Folgejahren. Anhand dieser Verhältnisse kann eine Abschätzung getroffen werden, ob die Einmalzahlung oder die Verteilung auf zwölf Jahre sinnvoll ist.
Gerne schaue ich mir die Unterlagen an und kann dann eine überschlägige Vergleichsberechnung anstellen. Dies würde ich zum Stundensatz von 100,00 € zzgl. 19% Umsatzsteuer gleich 119,00 € leisten, die Anzahl der etwa benötigten Stunden teile ich vorab mit, wenn Sie mir die Unterlagen zur Sichtung zur Verfügung stellen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Steuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
gerne würde ich sie bitten noch einmal ein konkretere Bewertung durchzuführen.
Sollen wir vielleicht vorher kurz telefonieren, damit ich verstehe welche Zahlen oder Informationen sie benötigen.
Ich könnte ihnen den Betrag des Vorsorgekapitals, welches Ende Januar 2020 zur Auszahlung kommen soll, und mein Jahresgehalt in 2020 benennen.
Meine Einkommen wird von 2019 nach 2020 deutlich verändert sein, da ich am 1.Januar eine neue Stelle antreten werde. daher eignen sich die Zahlen aus 2019 wohl nicht.
Wenn sie das kurze Telefonat ebenfalls für sinnvoll halten, könne ich sie z. B. morgen Vormittag anrufen.
Ich würde sie dann bitten mir die Nummer und die Zeit zu nennen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Gabor Toth
gerne telefoniere ich mit Ihnen morgen vormittag, da ich jedoch meine Termine nicht genau weiß, würde ich Sie anrufen. Bitte teilen Sie mir eine Rufnummer mit.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Meine FN Nummer lautet 07353 982206
Oder Mobil: 0157 80 92 85 29
Vielen Dank