"Verspätete" Herstellungskosten für Wasser- und Kanalanschluss
Fragestellung
Situation: Abgeschriebenes Gebäude. In 2018; DG-Ausbau und Fertigstellung sowie Vermietung.
HK (vom FA akzeptiert) € 106225. Das FA geht von einer RND von 25 Jahren aus und zieht für 2018 erstmals die (volle) AfA von € 5261 ab.
Im Jahre 2019 verlangt die Stadtverwaltung wegen Vergrößerung der anrechenbaren Geschoss-
fläche (von 452 qm auf 541 qm) einen Kanalherstellungsbeitrag von € 946,07 und einen Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgung in Höhe von € 278,08.
Wo muß ich was in der Anlage V 2019 eintragen? Wo bringe ich ggf. erforderliche Erläuterungen unter?
Mein Gebot: € 40,00. Bei Annahme besten Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
M. L.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn nachträgliche Herstellungskosten auftreten, dann erhöhen Sie die Bemessungsgrundlage für Abschreibung für das Objekt um den entsprechenden Betrag und schreiben weiterhin mit demselben Abschreibungsprozentsatz ab. Aus Vereinfachungsgründen behandeln Sie diese Änderung, als wären die Kosten zum 01.01. entstanden, also ganzjährig.
Somit ergibt sich:
Herstellungskosten alt: 106.225 €
zzgl. nachträgliche Herstellungskosten 1.225
= Herstellungskosten neu 107.450 €
x 5 % = 5.373 €
Den Wert geben Sie in der Anlage V bei Abschreibung ein.
Die Berechnung erläutern Sie im Hauptbogen bei "Ergänzende Angaben", sonst läuft das beim Finanzamt schief.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Einkommensteuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen