Versicherungsbetrug
Beantwortet von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim in unter 2 Stunden
Fragestellung
Mein Mann ist privat versichert, abrechnung der Rezepte habe stets ich abgewickelt und auch Erstattung lief auf mein Konto. Mein Mann hat sich da auf mich verlassen. Habe 2 Rezepte eingereicht,
Die nur quittiert waren, aber nicht als Medikament
Geliefert wurden. Arbeite in der Apotheke und habe immer die Rezeptquittierung selbst vorgenommen,
Obwohl ich dazu nicht berechtigt war. Möchte nicht meinen Mann oder Chef durch mein fehlerhaftes verhalten in die Sache mit reinziehen.
Bei 2 weiteren Rezepte ist je eine Differenz von Ca 500 Euro nicht zurück an die Krankenkasse bezahlt worden. Da bei diesem Medikament immer wieder Lieferengpässe waren, wurde mit kleinen Packungen gestückelt. Jetzt kam eine Leistungsüberprüfung von der Kasse und es droht alles aufzufliegen. Der schaden liegt Ca bei 5000 Euro. Ich bin nicht vorbestraft, oder sonstiges.
Es war aus finanziellen Gründen nicht möglich ,
Die Arztrechnungen und Apothekenrechnungen
Zu bezahlen, wollte ursprünglich die ware später noch ordern, aber dazu kam es nicht.
Bin total am Ende, es tut mir alles sehr sehr leid.
Übernehme die volle Verantwortung. Was kommt jetzt auf mich zu ?? Und verliert mein Mann die private Krankenversicherung?? ( hat eine schwere
Chronische Krankheit )
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst empfehle ich Ihnen grundsätzlich die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um sich in der Angelegenheit Strafrecht und gegebenenfalls auch im Rahmen des Versicherungsvertrages ihres Mannes beraten und vertreten zu lassen.
Ich kann Ihnen hier nur eine zunächst vorläufige Einschätzung und Prognose stellen, es kommt allerdings sehr darauf an, wie das weitere Handeln ausschaut und dies sollte anwaltlich begleitet werden.
Zunächst zum Strafrechtlichen.
Sofern Sie Dinge abgerechnet haben, die tatsächlich nicht geleistet worden sind, ist dies eindeutig eine betrügerische Handlung. Sie müssen sich darauf einstellen, dass Sie hierzu zur Verantwortung gezogen werden und auch neben der Schadenwiedergutmachung, eine Strafe erhalten.
Da Sie nicht vorbestraft sind, wird dies mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Geldstrafe sein. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich sodann nach Ihrem Einkommen. Sie wird nach Tagessätzen bemessen, wobei die Höhe eines Tagessatzes 1/30 Ihres Monatseinkommens beträgt.
Die Anzahl der Tagessätze spiegelt sodann die Höhe der Strafe wieder. Bei dem verursachten Schaden in Höhe von 5000 Euro gehe ich durchaus davon aus, dass sie an die Nähe der 90 Tagessätze-Grenze heranreichen. Wenn Sie Glück haben werden es hier gegebenenfalls 60 bis 80 Tagessätze, hierauf sollten Sie achten, da ab 90 Tagessätzen Eintragungen in das Bundeszentralregister und das Führungszeugnis erfolgen.
Wenn Sie den Schaden zuvor wiedergutmachen, kann es möglicherweise, allerdings eher weniger wahrscheinlich, auch zu einer Einstellung kommen. Hier wäre das Einwirken des Rechtsanwaltes wichtig und natürlich die schnelle Schadenwiedergutmachung und Aufklärung Ihrerseits sowie gegebenenfalls eine Selbstanzeige bevor die Krankenkasse hier entsprechende Ermittlungen aufnimmt und feststellt, dass es Unstimmigkeiten gibt.
Letzteres hat auch sicherlich eine wichtige Auswirkung darauf, inwiefern der Vertrag Ihres Mannes weiter fortgesetzt wird. Zwar hat dieser grundsätzlich keine Schuld daran, als dass Sie hier möglicherweise strafrechtlich relevante Taten verübt haben, allerdings muss er sich möglicherweise auch zurechnen lassen, dass er nicht kontrolliert hat, ob die Abrechnungen korrekt erfolgten.
Zwar halte ich dies eher für unwahrscheinlich, aber trotzdem sollte ihr Mann schnellstmöglich und auch sie mit der Krankenkasse in Verbindung treten und hier die angerichteten Schäden wieder gutmachen und insofern dann auch mitteilen, als dass lediglich ihr Mann die zukünftigen Abrechnungsunterlagen oder ein anderer Dritter weiterreicht.
Insofern kann ich Ihnen, sofern Sie selbst darstellen, dass die Taten alsbald an das Tageslicht kommen, nur anraten, selbst die Initiative zu ergreifen, und zur Aufklärung und Wiedergutmachung der Taten schnellstmöglich beizutragen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen bis hierher hilfreich geantwortet habe und stehe Ihnen bei weiterem Bedarf jederzeit gerne zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt