Verschiebung von Abfindung ins Folgejahr
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
mir wurde leider zum 01.11.2019 (letzter Arbeitstag 31.10.2019) meine Arbeitsstelle gekündigt und die hierzu im Vergleichsverfahren ausgehandelte Abfindung vollumfänglich Ende J.uar 2020 ausgezahlt.
Die Verschiebung der Auszahlung bedeutet für mich sehr hohe steuerrechtliche Vorteile, da ich aufgrund von Krankheit in 2020 nur sehr begrenzt arbeiten kann und gleichzeitig sehr hohe (von der Krankenkasse nicht erstattete) Arztkosten zu einem zu versteuernden Einkommen -ohne Abfindung- von nahezu 0 Euro führen.
Die Abfindungssumme in 2020 liegt über dem zu versteuernden Einkommen aus 2019.
Meine Fragen:
Ich möchte mich hier nochmals rückversichern, dass die obige aus steuerrechtlichen Gründen vorgenommene Verschiebung steuerrechtlich zulässig ist oder ob es hier Ansatzpunkte für das Finanzamt gibt, diese zu monieren? Der "Supergau" wäre, wenn aus irgendwelchen Gründen die Abfindung nachträglich nach 2019 gezogen wird.
Ich konnte schon herausbekommen, dass eine Ballung der Einkünfte in 2020 vorliegt und so die 1/5 Regel zur Anwendung kommen könnte. Aber macht, insofern ich in den Jahren 2021 ff. wieder normal verdiene, dieses finanziell Sinn. Wahrscheinlich nicht, oder?
Danke für Rückmeldung vorab!
Viele Grüße,
J. M.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Besteuerung der Abfindung erfolgt im Zuflussjahr. Somit wird die Abfindung bei Ihnen im Jahr 2020 zu versteuern sein.
Die Begünstigung durch die Fünftelregelung ist auf jeden fall nicht nachteilig für Sie. Wenn Sie in dem Jahr 2020 keine weiteren (nennenswerten) Einkünfte haben, bringt die Fünftelregelung einen deutlichen Vorteil.
Es ergibt sich keine steuerliche Auswirkung in den Folgejahren. Die Fünftelregelung heißt nicht (wie oftmals fälschlich kolportiert wird), dass die Besteuerung auf fünf Jahre verteilt wird, sondern, dass (etwas vereinfacht) ein Fünftel des Unterschiedsbetrages der Steuerlast mit und ohne Abfindung für die Besteuerung der Abfindung angesetzt wird.
Somit müssen Sie sich für die Jahre 2021 und später keine Gedanken machen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Steuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).