Verschenkung von Gewerbeladen
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin der Eigentümer von einem Laden dessen Verkaufswert Ca. 80-90.000€ beträgt.
Ich möchte diesen Laden an meinem Vater umschreiben, sodass er der neue Eigentümer von diesem Grundstück wird.
Dieser Laden ist momentan vermietet und wird monatlich die Miete für mich bezahlt.
Nachdem Umschreiben vom Laden bekommt dann mein Vater die monatliche Miete.
Ich habe folgende Fragen:
1) welche Kosten fallen an, wenn ich den Laden an meinem Vater verschenke?
2) Muss ich an das Finanzamt oder andere Behörden Grunderwerbsteuer bezahlen oder er.
3) wie lange dauert es bis mein Vater als neuer Eigentümer eingetragen ist.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
Grunderwerbsteuer fällt nicht an, da Sie in gerader Linie mit Ihrem Vater verwandt sind. (§ 3 Nr. 6 GrEStG)
Schenkungssteuer fällt an, wenn der Freibetrag innerhalb von zehn Jahren i. H. v. 20.000,-- überschritten ist. Die Steuer würde in erster Linie beim Beschenkten erhoben werden (Ihr Vater). Da nach Abzug des Freibetrags nicht mehr als 75.000,-- steuerpflichtiger Erwerb verbleiben würde die Schenkungssteuer 7 % davon betragen. Der anzusetzende Wert für die Immobilie wird jedoch bei vermieteten Grundstücken anhand der Jahresmieten ermittelt. Ein niedrigerer tatsächlicher Wert kann per Antrag angesetzt werden.
Die Dauer der Umschreibung wird ca. 6-8 Wochen dauern. Weitere Kosten fallen für Gerichts - und Notarkosten an. Diese betragen voraussichtlich ca. 700,--.Dies ist jedoch vom Notar abhängig.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Rückfragen können Sie gerne die Kommentarfunktion verwenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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