Verrechnung Spekulationssteuer Immobilien und Verrechnungstöpfe
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt:
Meinen Verrechnungstöpfe "Aktien" und "Allgemein" beinhalten hohe Salden aus den Jahren 2014/2015.
In diesem Jahr habe ich ein unbebautes Grundstück mit Gewinn verkauft (Haltezeit unter 10 Jahren), der ja nun mit meinem persönlichen Steuersatz besteuert wird.
Kann ich dies über die Verlustbescheinigung mit dem Verrechnungstopf allgemein verrechnen lassen?
Gibt es hier einen Weg?
Was passiert mit dem verbleibenden Betrag der Verlustbescheinigung, der hierdurch nicht ausgeschöpft wird?
Ich bitte nur um sichere Antwort, zwei vorher befragte Steuerberater konnten mir keine definitiven Aussagen hierzu machen.
Vielen Dank im Vorfeld,
mit freundlichem Gruß,
S.
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Antwort von Steuerberater Christian Peter
Guten Tag sehr geehrter Ratsuchender,
Die Verluste aus Einkünften aus Kapitalvermögen aus dem allg. Verrechnungstopf können Sie nur mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnen lassen.
Eine Verrechnung des Verlusts mit dem Veräußerungsgewinn aus dem unbebauten Grundstück ist nicht möglich.
Der noch nicht verrechnete Verlust wird in einem Steuerbescheid gesondert festgestellt und in die Folgejahre vorgetragen. Sobald Sie Kapitaleinkünfte z.B. Zinseinkünfte in späteren Jahren erzielen, werden diese zunächst mit den festgestellten Verlusten aus den Vorjahren verrechnet und es kommt so zu einer Steuererstattung.
Verluste aus Aktiengeschäften können Sie nicht mit dem Veräußerungsgewinn für das Grundstück verrechnen. Diese Verluste können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden.
Ich hoffe, Ihre Anfrage ist damit zufriedenstellend beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steuerberater
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