Veröffentlichter Screenshot ohne Erlaubnis
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Gerth,
bei Facebook wurde ein Auszug aus meinem Blog veröffentlicht. Ein Screenshot auf dem Namen, Profilbilder und meine Bilder von Blogeinträgen zu sehen sind.
Zu sehen sind Kommentare über "Mutmaßungen"( über Hörensagen) über eine Person,deren Name aber nicht öffentlich genannt wird. Selbige Person meint nun, sie könne dagegen rechtliche Schritte einleiten.
Meine Frage wäre dazu aber, ob ich etwas dagegen unternehmen kann, dass diese Person meine Bilder ohne Erlaubnis durch den Screenshot veröffentlicht hat. Genannter Screen ist öffentlich gestellt und somit für jeden einsehbar und teilbar, was natürlich auch passiert ist. Vielen Dank im voraus
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Ratsuchende,
es liegt hier ein Verstoß gegen § 22 KUG vor. Das Recht am eigenen Bild gibt Ihnen die Möglichkeit darüber zu bestimmen wann, wo und ob Ihr Bild veröffentlicht wird, oder nicht.
Ebenso liegt eine zu unterlassende Anprangerung Ihrer Person vor. Dies gibt Ihnen das Rechts aus §§ 823, 1004 BGB eine Unterlassung zu fordern.
Zwar werden Sie nicht direkt angegriffen, aber der Zusammenhang der Äußerung in Kombination mit dem Screenshot Ihrer Äußerungen dient nur dazu, das Leser sich über Sie und Ihre Äußerung das "Maul zerreißen" sollen.
Dies haben Sie nicht hinzunehmen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Hat mir sehr geholfen! Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Mit freundlichen Grüßen
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