Vermietung von Wohnmobil
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe mir im Februar ein Wohnmobil gekauft und finanziert. Dies vermiete ich über Paul Camper für die Zeit in der ich nicht selbst in Urlaub fahren kann.
Nun haben wir die erste Buchung für Juli und bekommen hierfür 950 Euro.
Allerdings zieht Paul Camper davon wieder die Vermittlungsprovision sowie die Versicherung für den Camper für die Vermietdauer in Höhe von insgesamt 381,92 Euro ab.
Folgende Fragen habe ich:
Kann ich die Vermittlungsprovision sowie die anfallende Versicherung für den Verleih bei meiner Steuererklärung absetzen?
Kann ich die Leasingraten absetzen kann, die ich für den Camper zahle. Wenn ja wie viel Prozent davon?
Kann ich die Gegenstände, die ich für den Camper kaufen musste (Tisch, Stühle, Matratzen etc.) absetzen?
Ein Gewerbe konnte ich bisher aufgrund von coronabedingter Schließung des Amtes noch nicht machen, wird aber jetzt schnellstmöglich erledigt.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte Frau R.,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die gelegentliche Vermietung eines Wohnmobils wird von der Finanzverwaltung nicht als gewerblich angesehen, soweit keine wesentlichen Nebenleistungen erbracht werden (H 15.7 Abs. 3 "Wohnmobil" EStH). Dies hat für Sie den Vorteil, dass das Wohnmobil nicht als Betriebsvermögen behandelt werden muss und damit die private Nutzung nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden muss.
Somit geben Sie die Einkünfte in der Anlage SO als Einkünfte aus Leistungen an.
Von den Einnahmen ziehen Sie die Werbungskosten ab, dies sind auf jeden Fall die Vermittlungsprovisionen und die zusätzliche Versicherung. Die Leasingraten können Sie zeitanteilig ansetzen, wenn Sie beispielsweise 30 Tage im Jahr vermieten, dann mit 30/365 der Leasingraten. Andere Kosten können Sie ebenfalls zeitanteilig ansetzen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Geschirr, Campintisch etc.) können Sie ebenfalls zeitanteilig umrechen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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