Vermietung einer ETW mit Nießbrauch
Fragestellung
Guten Tag.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage bezieht sich auf die Gestaltung der Vermietung meiner Eigentumswohnung in Maintal.
Vor zwei Jahren schenkte mir meine Mutter, 84 Jahre, ihre Eigentumswohnung, im Grundbuch wurde ein Nießbrauch für Sie eingetragen.
Sie wohnte dort bis zum 29.09.2017, dann zog sie ins Seniorenheim.Ich beabsichtige die Wohnung zur Deckung eines Teils der Kosten des Heims zu vermieten.
Hier meine Frage: Sollte die Wohnung besser durch mich oder meine Mutter vermietet werden? Soweit ich es verstehe wäre beides möglich. Ist das so?
Zunächst steht eine Sanierung des Badezimmers, sowie eine Grundreinigung an. Im folgenden werde ich das vorhandene Mobiliar ergänzen, um die Wohnung dann ganz oder zimmerweise für kurze Zeitabschnitte möbliert über eine Plattform wir AirBnB zu vermieten. Das Einkommen meiner Mutter betsteht aus einer Rente von ca. 1.600 Euro monatlich, darüber hinaus verfügt sie über ein Wertpapierdepot. Die Einkommenssteuererklärung von 2016 ergab eine Einkommenssteuer von 100 Euro.
Ich bin verheiratet, meine Frau und ich arbeiten als Angestellte, wir besitzen zwei vermietete Eigentumswohnungen.
Ich hoffe ich habe die Situation ausreichend genau beschrieben, und erwarte nun Antwort auf die Frage: Wer sollte als Vermieter auftreten, meine Mutter oder ich?
MfG
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
grundsätzlich macht die Vermietung über Ihre Mutter am meisten Sinn, da ihr zu versteuerndes Einkommen wahrscheinlich erheblich niedriger ist, als Ihres.
Im Hinblick auf die zu Beginn entstehenden Verluste aufgrund der Sanierung macht die Vermietung über Ihre Sie am meisten Sinn. Wenn Sie bereits im 1. Jahr in der Gewinnzone sind, sollte über Ihre Mutter vermietet werden. Kann die Vermietung jedoch nur mit Verlusten bzw. nur geringfügigen Gewinnen erfolgen, wäre die Vermietung über Sie sehr sinnvoll.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Rückfragen können Sie gerne die Kommentarfunktion verwenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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