Verlustvortrag Studium
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Bernd Thomas,
habe meine Steuererklärung für das Jahr 2017 eingereicht, um den Verlustvortrag für meine Studienkosten/Werbungskosten festsetzen zu lassen. Studiere an einer Privathochschule und die Studiengebühren beliefen sich auf 10.391€. Den Gesamtbetrag habe ich im Jahr 2017 an meine Hochschule überwiesen, im gleichen Zeitraum erhielt ich einen Bruttoarbeitslohn von 7.990€, d.h. für die Höhe der Kosten fällt der Verlustvortrag relativ gering aus. Meine Frage ist ob es erlaubt ist die Studiengebühren auf die Dauer des Studiums aufzuteilen, oder muss man sie so eintragen, wie man es letztendlich auch bezahlt hat? Im Jahr 2018 z.B. hatte ich keine Arbeit. Und falls das erlaubt wäre, ist es möglich einen eingereichten Antrag zu korrigieren?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Liebe Grüße,
N.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Bei Werbungskosten gilt das Abflussprinzip. d.h. die Kosten sind in dem Jahr abzuziehen, in dem sie bezahlt werden. Eine Aufteilung auf mehrere Jahre ist bei Studienkosten, die als Werbungskosten geltend gemacht werden, somit nicht möglich.
Eine Ausnahme besteht lediglich bei regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben, die kurz (10 Tage) vor oder nach dem Jahreswechsel gezahlt werden, dies dürfte bei Studienkosten im Regelfall nicht zutreffend sein.
Einen Antrag auf Änderung können Sie immer innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist ab Zugang des Bescheids stellen, danach ist eine Änderung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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