Verlust aus Aktienverkauf 2019 bei der Steuererklärung von 2020 geltend machen
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
Ich habe 2018 Aktien gekauft und diese im Januar 2029 mit Verlust von € 1952,00 verkauft.
Muss ich jetzt bei der Bank eine Verlustbescheinigung beantragen und kann ich mit dieser dann den Verlust bei der Steuererklärung für das Jahr 2020 Geltend machen?
Mit freundlichen Grüßen C. M.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Verluste aus der Veräußerung von Aktien sind nur mit gleichartigen Gewinnen zu verrechnen, falls im entsprechenden Jahr keine gleichartigen Gewinne vorliegen, kann ein Antrag auf Verlustfeststellung gestellt werden und eine Verrechnung in einem späteren Jahr erfolgen.
Wenn Sie die Aktien in 2019 verkauft haben, kann der Verlust allerdings nur in der Veranlagung für das Jahr 2019 festgestellt werden. Eine nachträgliche Geltendmachung in der Steuererklärung für 2020 ist nicht möglich.
Falls Sie bereits einen Steuerbescheid für 2019 erhalten haben sollten, wäre zu prüfen, ob dieser noch änderbar ist (beispielsweise durch Einspruch im Rahmen der einmonatigen Einspruchsfrist).
Falls bereits eine Verlustfeststellung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung durch das Finanzamt für das Jahr 2019 erfolgt ist, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen, in diesem Fall erfolgt die Berücksichtigung von Amts wegen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Steuer 2019 bereits erledigt ohne Berücksichtigung der Verluste schade