Verleumdungsklage gegen unsere ehemalige Tagesmutter
Fragestellung
Guten Tag,
wir haben mit unserer ehemaligen Tagesmutter für unsere beiden Kinder schlechte Erfahrungen gemacht. Nun haben wir von mehreren Bekannten gehört, dass es die Möglichkeit gibt, eine Anzeige wegen Verleumdung zu stellen, wenn sich ihre Behauptungen als falsch erweisen. Sie hat uns hinter unserem Rücken beim Jugendamt gemeldet, mit der Behauptung, wir würden unsere Kinder vernachlässigen. Durch das akribische Erstellen einer Liste und Suche nach Fehlern (u.a. Schimmel in der Flasche, rutschende Strumpfhose, Sohn schläft im Stehen ein) wollte Sie insbesondere mich als schlechte Mutter darstellen. Zufällig an dem Tag, wo ich einmal im Jahr einen Kurztrip zum Karneval nach Köln mache, der ein Jahr vorher geplant war, hat sie dann das Jugendamt gerufen, um eine Vernachlässigung der Kinder zu beweisen. Dieser Trip wurde ein Jahr vorher geplant und für die Betreuung der Kinder habe ich die ganzen zwei Tage gesorgt ( Betreuung durch Tagesmutter und Oma). Es wurde uns eine Familienhelferin angeboten. Natürlich haben sich ihre Behauptungen als falsch erwiesen und wir werden selbstverständlich mit dem Jugendamt zusammenarbeiten und die Familienhilfe annehmen. Jedoch ist unser Ruf als Eltern geschädigt und viele meinen, wir sollten diese Anzeige beim Jugendamt nicht einfach runterschlucken, sondern eine Anzeige wegen Verleumdung einreichen. Wie hoch sind da die Kosten und wie hoch stehen unsere Chancen diese Klage zu gewinnen? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
S. Schmidt
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernd Messerschmidt
Sehr geehrte Ratssuchende,
zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung.
1. Grundsätzlich stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen. Zum einen eine Strafrechtliche zum anderen eine Zivilrechtliche.
2. Im ersten Fall müssen Sie Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen, dabei ist zu beachten, dass seit dem Vorfall nicht mehr als drei Monate vergangen sein dürfen und die von der Tagesmutter behaupteten Tatsachen falsch sein müssen. Ob die Staatsanwaltschaft am Ende ihrer Ermittlungen dann Anklage erhebt, darauf haben Sie keinen Einfluss. In diesem Fall hat aber der Gesetzgeber vorgesehen, dass Sie dann Privatklage erheben können. Dabei müssen sie dann beweisen, dass die Angaben der Tagesmutter nachweislich nicht der Wahrheit entsprachen. Sofern die Klage abgewiesen wird, haben Sie die Kosten des Verfahrens und diejenigen der Tagesmutter zu tragen. Solange Staatsanwaltschaft und Polizei das Verfahren betreiben , entstehen Ihnen keine Kosten. Das Kostenrisiko im Falle der Privatklage ist davon abhängig, ob Sie einen eigenen Anwalt beauftragen und hängt vom Umfang der Beweisaufnahme ab. Daher würde ich das Risiko auf etwa 800 bis 1.200 Euro kalkulieren. Diesen Schritt sollten Sie nur gehen, wenn Sie sicher darlegen können, dass die Behauptungen der Tagesmutter tatsächlich falsch waren und Sie auch bereit sind, den Vorfall nochmals vor Gericht auszubreiten.
3. Zivilrechtlich können Sie gegen die Tagesmutter vorgehen, indem Sie eine Unterlassungsklage erheben, mit der der Tagesmutter untersagt wird, künftig diese Behauptungen gegen Sie zu erheben. Der Erfolg hängt zum einen von den von Ihnen vorzutragenden Tatsachen und deren Beweisbarkeit ab. Ferner muss eine Wiederholungsgefahr bestehen, oder ein berechtigtes Feststellungsinteresse, z.B. dass die Behauptungen öffentlich (Internet, Presse) erfolgt sind, und dadurch auch ein Widerruf Ihre Rechte beeinträchtig hätte. Ist die Klage erfolgreich, so hat die Tagesmutter die Kosten zu tragen. Wird die Klage abgewiesen, so haben Sie bei beidseitiger anwaltlicher Vertretung ein Kostenrisiko von etwa 2.000 €.
In der Hoffnung damit Ihre Frage beantwortet zu haben, verbleibe ich mit
Freundlichen Grüßen
Bernd Messerschmidt
Rechtsanwalt
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