Verlängerung der Kündigungsfrist für Mietwohnung bei der Wohnungsgenossenscaft
Fragestellung
Ich habe selbst einen Mietvertrag A gekündigt, da ich das Wohnungsangebot B bei einer anderen Genossenschaft erhalten habe. Zu einem späteren Zeitpunkt habe ich das neue Wohnungsangebot abgelehnt. Der Rücknahme der Kündigung des aktuellen Mietvertrages A wurde nicht zugestimmt. Des Weiteren wurde mir sogar nahe gelegt die Mietgliedschaft in der Wohnungsgesellschaft A zu kündigen, da ich auch in Zukunft keine weitere Mietwohnung von Ihnen erhalte.
Ich bin aktuell wohnungssuchend, aber die Sicherheit pünktlich zum 30.09.2020 eine neue Mietwohnung zu finden, habe ich nicht.
Durch eine Online-Beratung wurde mir empfohlen einen RA aufzusuchen und eine Verlängerung der Kündigungsfrist zu erkämpfen.
Wer kann mir weiterhelfen?
Danke für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
O. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen. Mein Angebot ist freibleibend.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Insgesamt eine ausreichend kompetente Rechtsberatung in einem kurzen Zeitraum. Sehr zu empfehlen.
die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung habe ich heute bereits geklärt.
Mir wurde geantwortet, dass keine Kostenübernahme stattfinden kann, da die Kündigung meinerseits erfolgte.
Mit freundlichen Grüßen
O. S.
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
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Danke für Ihre Rückmeldung.
Falls Sie künftig wieder einen anwaltlichen Rat brauchen, können Sie mich gerne hier direkt bei yourXpert über mein Profil: https://www.yourxpert.de/xpert/rechtsanwalt/bernhard.schulte
oder
die yourXpert Telefonhotline: Tel.: 0900 1010 999 unter Angabe meiner Kennung: 63827 direkt erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Aufgrund der aktuellen finanziellen Situation kann ich keinen Kredit nehmen. Die Miete für Okt und Nov 2020 habe ich nicht beglichen und habe die Genossenschaft, bei der ich die Wohnung habe, diese aus meinen Geschäftsanteilen zu decken. Darauf habe ich noch keine Antwort erhalten. Da die Genossenschaft mir die Kündigung der Geschäftsbeziehungen nahe gelegt habe und weitere Vermietung untersagt hat, muss ich wohl die Geschäftsanteile bekommen. Das kann erst 2022 erfolgen, da die Genossenschaft Ihre Geldanlagen so managt. Können Sie mir dabei helfen, diese zwei Problempunkte mit der Genossenschaft zu klären. Punkt A: Kostendeckung von Miete für Okt und Nov aus meinen Geschäftsanteilen. Punkt B: Auszahlung der restlichen Geschäftsanteilen in diesem Jahr.
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
O. S.