Verkehrsunfall - Schmerzensgeld akz.und Haftungsverlust?
Beantwortet von Rechtsanwalt und Notar Matthias Reckels in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Reckels,
2012 erlitt ich als Beifahrerin einen sehr Motorradunfall mit schweren Kopfverletzungen und Wirbelverletzungen. Ich war 4 Monate in Kliniken und arbeite seit 2013 wieder.
Ich lebte alleine mit 4 Kindern.
Am Montag war ein Gütetermin mit dem Anwalt der gegenerischen Versicherung.
Beantragt waren 100 000 Euro Schmerzensgeld und 60.000 Euro Schadensersatz.
Geboten wurden 60 000 Euro Schmerzensgeld und 30 000 Euro Schadensersatz. Wenn ich dies akzeptiere- was mir Gutachtertermine ersparen würde, würde ich damit auch 30 Jahre Haftung der Versicherung ausschließen. Was kann das für Folgen haben? Kommt es überhaupt vor, dass nach so langer Zeit noch belangt werden kann?
Wie aufwändig wäre ein Nachweis, dass z.B. ein Schlaganfall die Folge des Unfalles ist?
Wäre dies realistisch, dass so etwas vor Gericht erneuten Schadensausgleich bekäme?
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Antwort von Rechtsanwalt und Notar Matthias Reckels
Sehr geehrter Ratsuchende,
Sie sollten in jedem Fall darauf bestehen, dass die gegnerische Versicherung ihr Anerkenntnis von ihrer Haftung auch für zukünftige Schäden bestätigt. Aus meiner praktischen Erfahrung weiß ich, dass es sehr häufig zu späteren Komplikationen und Erkrankungen kommen kann, die zumindest mitursächlich auf das Unfallereignis zurückgeführt werden können. Genau weil diese Spätfolgen nicht absehbar sind, ist der sog. Feststeller der späteren Haftung erforderlich.
Nur wenn ihre behandelnden Ärzte der Auffassung sind, dass die Unfallfolgen so verheilt sind, das mit zukünftigen Schäden nicht zu rechnen ist, können Sie das Risiko eingehen. Dies hängt aber wie gesagt einzig und allein von der ärztlichen Einschätzung ab. Juristisch bleibt das oben beschriebene Risiko.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und stehe natürlich auch für weitere Nachfragen zur Verfügung.
MfG
Matthias Reckels
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