Verkauf Waldgrundstück
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Peiker,
in der Nähe von Harzgerode (Harz) besitze ich ein kleines Grundstück (Fläche 2 ha 27 a 70 m2), auf dem sich ein Waldbestand befindet. Dieses Grundstück möchte ich gern einer anderen Person überlassen, von der ich jedoch kein Geld verlangen möchte. Bitte helfen Sie mir, die richtigen Schritte dazu einzuleiten. Ich habe folgende Fragen:
Soll ich das Grundstück verkaufen (z. B. für 1 €) oder verschenken?
Was habe ich dabei in steuerlicher Hinsicht zu beachten?
Wie kann ich erreichen, dass der neue Besitzer des Grundstücks keine bzw. minimale finanzielle Nachteile dadurch bekommt?
Mit freundlichen Grüßen
K. R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Patrick Peiker
Sehr geehrter Ratsuchender,
Gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes.
Ich gehe davon aus, dass das betroffene Grundstück nicht zu einem Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb gehört und sich demnach in Ihrem Privatvermögen befindet.
Durch den Verkauf des Grundstücks zu einem symbolischen Preis von 1€ würde eine sog. gemischte Schenkung vorliegen, da der vereinbarte Kaufpreis den steuerlichen Wert des Grundstücks unterschreitet. Da die Gegenleistung des Erwerbers sehr gering wäre, würde der Verkauf zu 1€ einer vollständigen Schenkung gleichkommen.
Ob Schenkungsteuer anfällt, ist zum einen davon abhängig welchen steuerlichen Wert das Grundstück hat. Zum anderen ist es davon abhängig in welchem Beziehungsverhältnis die beschenkte Person zu Ihnen steht. Besteht ein näheres Verwandtschaftsverhältnis (z.B. Ehegatte, Geschwister, Kinder, Enkel), könnte für die Schenkung keine Schenkungsteuer anfallen.
Sofern Schenkungsteuer zu zahlen wäre, würden sowohl Schenker als auch Beschenkter Schuldner der Schenkungsteuer sein. Das bedeutet, dass Sie die Schenkungsteuer an das Finanzamt zahlen könnten und so den Beschenkten vor finanziellen Nachteilen schützen könnten.
Durch die Schenkung des Grundstücks würde keine Grunderwerbsteuer anfallen. In dieser Hinsicht wären also keine finanziellen Nachteile durch die Übertragung des Grundstücks im Wege der Schenkung zu erwarten.
Zusammenfassung:
Die Übertragung des Grundstücks durch Schenkung würde dem Verkauf zu einem symbolischen Wert schenkungssteuerlich gleichkommen. Sollte für die Schenkung Schenkungsteuer gezahlt werden müssen, könnten Sie als Schenker diese Steuerschuld begleichen. Auf die Schenkung würde keine Grunderwerbsteuer erhoben werden. Der Beschenkte hätten dann keine finanziellen Nachteile.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte. Sollten noch Unklarheiten bestehen, dann scheuen Sie sich bitte nicht mich zu kontaktieren. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen grüßen
Patrick Peiker
Steuerberater
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für die termingerechte und ausführliche Beantwortung meiner Frage danke ich Ihnen und Ihren Mitarbeitern vielmals. Ich bin mit Ihrem Service sehr zufrieden. Wenn ich weitere Fragen habe, werde ich mich gern wieder an Sie wenden.
Mit freundlichen Grüßen
K. R.
Antwort des Experten: Vielen Dank für Ihre sehr gute Bewertung. Selbstverständlich können Sie bei weiteren Fragen gerne wieder auf mich zukommen!