Verkauf nicht börsennotierten Aktien
Fragestellung
ich habe bei einer Finanzdienstleister-Firma in Krefeld vor ca. 2 Jahren 140.000 Euro investiert mit der Bedingung, daß ich das gesamte Geld spätestens in 2 Jahre brauche. Von dem investierten Geld hat die Firma mir gleich zu 17.500.-- 5000 St. (á 3,50) nicht börsennotierte eigene Stammaktien angedreht mit der Zusicherung, daß ich die Aktien jeder Zeit verkaufen kann. Diese Zusicherung wurde mir telefonisch mehrmals bestätigt. Jetzt benötige ich das Geld zu einer Hypothekenrückzahlung (wie ursprünglich geplant) u. plötzlich heißt es, daß sie für meine Aktien keinen Käufer finden. Zurücknehmen können sie die Aktien auch nicht mehr bzw. nur mit Riesenverlust (á 2 Euro), da die Firma in diesem Jahr neue Aktien rausbringt. Auf meine empörte Reaktion hat der Vorstandvorsitzender mich angerufen u. mir gesagt, wenn die neue Aktien eingetragen sind - ca. Ende des Jahres - kann er mir meine Aktien zu dem Originalpreis zurücknehmen. Ich weiß nicht jetzt ob ich dieser Zusage Glauben schenken kann. Außerdem auf Dividenden hätte ich auch keinen Anspruch, die können nur Vorzugsaktien bekommen - lt. Aussage des Vorstandsvorsitzenders. Dann frage ich mich natürlich wozu Stammaktien gut sind.
Ich empfinde dieses Vorgehen der Firma höchst verdächtig.
Ich bitte Sie um einen professionellen Rat, was ich unternehmen kann um die Aktien wieder loszuwerden und zumindest mein investiertes Geld zurückzubekommen. Und ich frage mich natürlich folgendes:
1. Wieso kann eine Firma neue Aktien rausbringen wenn die Alten nicht verkauft werden können?
2. Wieso behauptet der Vorstandsvorsitzender einerseits daß meine Aktien jetzt während der Ausgabe neuer Aktien nicht zurückgenommen werden können, in einem anderen Satz widerum behauptet er daß diese doch zurückgenommen werden können allerdings zu einem Preis von 2 Euro/Aktie?
3. Wie gross sind mein Chancen wenn ich die Firma anzeige und auf welcher Grundlage könnte ich es tun?
4. Können Sie mir eine Medienplattform vorschlagen wo ich meinen Fall schildern kann (mit Benennung der Firma) um andere Gutgläubigen von ähnlichen Fällen zu bewahren?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Lieber Fragesteller,
hier zunächst nur eine kurze überblicksmäßige Antwort, die gerne im Rahmen der Nachfrageoption erweitert wird. Die entscheidende Frage lautet hier: Ist hier Finanzdienstleister und das Investitionsobjekt ein und dasselbe Unternehmen? Ich würde hier nämlich zwei Bereiche auseinander halten: einmal das Verhältnis zwischen Ihnen und der Gesellschaft als Aktionär und zum anderen das Beratungsverhältnis zwischen Ihnen und dem Finanzdienstleister.
Aktionärsverhältnis
Aus dem Verhältnis zwischen Ihnen als Aktionär und der Aktiengesellschaft, dürften Sie keine Rechte herleiten können. Durch die Aktien gehört Ihnen ein Stück des Unternehmens. Mit diesem Stück des Unternehmens können Sie – vorbehaltlich einer abweichenden Satzungsbestimmung – verfahren wie Sie wollen. Sie können die Aktien zu jedem Preis an jede Person verkaufen, vorausgesetzt Sie finden einen Käufer der bereit ist diesen Preis zu bezahlen. Bei börsennotieren Aktien erfolgt dies über die Börse. Nicht börsennotiere Aktien haben natürlich einen weitaus geringeren Markt.
Die Gesellschaft kann ohne weiteres neue Aktien herausbringen, wenn es hierzu Käufer gibt. Man muss es sich letztlich so vorstellen, dass nicht dem Unternehmen die Aktien gehören, sondern umgekehrt den Aktionären das Unternehmen. Es ist vielmehr sogar so, dass eine Aktiengesellschaft eigene Aktien nur in gesetzlich eng umschriebenen Ausnahmefällen selbst erwerben darf.
Dennoch bleibt die Aussage des Vorstandsvorsitzenden wenig klar, warum Aktien erst im Zuge der Ausgabe neuer Aktien zurückgenommen werden können.
Ein Vorgehen gegen die Gesellschaft ist damit meines Erachtens nicht zielführend, eine Anzeige scheidet aus.
Beratungsverhältnis
Was jedoch übrig bleiben könnte, ist eine falsche Beratung. Hier ist im Detail zu prüfen, ob Sie von dem Finanzdienstleister falsch beraten wurden. Dies darf es als durchaus fragwürdig eingestuft werden. Regelmäßig agieren Finanzdienstleister jedoch mit Beratungsprotokollen die Sie sich unterschreiben lassen und in denen der Kunde umfangreich über Rechte und Pflichte aufgeklärt wird. Ist Ihnen hierzu etwas bekannt?
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Gesellschaftsrecht?
Schildern Sie Ihren Fall und erhalten Sie von unseren Rechtsanwälten kostenlos und unverbindlich Angebote zur Lösung Ihres Falles!
Nach dem Einstellen Ihrer Frage erhalten Sie individuelle Preisangebote unserer Experten, aus welchen Sie einfach das für Sie passende Angebot auswählen können!
Hier kostenlos und unverbindlich Angebote einholen!