Verkauf esoterische Essenzen
Beantwortet von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fragestellung
Ich verkaufe esoterische Essenzen deren Wirkung bisher wissenschafltlich nicht nachgewiesen wurde. Darf ich die Wirkung der Essenzen beschreiben, wenn ich ausdrücklich darauf hinweise, dass die Wirkung nicht nachgewiesen wurde und dass es sich bei der Beschreibung um meine persönliche Meinung handelt?
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie dürfen sie Essenzen nicht irreführend bewerben, müssen also darauf hinweisen, dass den Essenzen bestimmte Wirkungen nachgesagt werden, die aber nachgewiesen wurden. Sie sollten auch darauf hinweisen, dass Sie die nachgesagten Wirkungen nicht zusichern können, andernfalls könnte ein Kunde auf die Idee kommen, Sie in Regress zu nehmen, wenn die Wirkung nicht eintritt.
Ein Hinweis wie "Die Anwendung folgt stets auf eigenes Risiko und ersetzt keinen Arzt, Heilpraktiker oder Therapeuten. Da unsere Produkte teilweise Pflanzenmaterial oder 100% ätherische Öle beinhalten können, sollten Allergiker, Schwangere und Kinder vom Gebrauch absehen" wäre auch angebracht, wenn die verkauften Essenzen entsprechende Gefahren bergen.
Ich hoffe Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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Rückfrage des Kunden
Ich wollte wissen, ob ich die Essenz beschreiben darf obwohl die Wirkung NICHT nachgewiesen wurde, wenn ich ausrücklich darauf hinweise, dass die Wirkung nicht nachgewiesen wurde.