Verkauf eines Hauses bei Anteil von je 1 / 2
Fragestellung
Frage zu Verkauf von Haus:
Im Jahr 1989 habe ich zusammen mit meinem Bruder durch einen Übertragungsvertrag ein Grundstück mit einer Beteiligung zu je 1/2 Anteil erhalten. Die Grundstücksübertragung erfolgte
als Schenkung . Auf diesem Grundstück befand sich ein altes Haus, dass saniert wurde und anschließend ca. 300 qm Wohnfläche verteilt auf 5 kleine Wohnungen hatte.
Seit 1990 vermieten mein Bruder und ich die 5 Wohnungen ohne, dass eine bestimmte Wohnung einem von uns beiden zugeteilt ist, im Grundbuch stehen wir je mit Antei 1 / 2 .
Das Haus und Grundstück hat keine Belastungen, Schulden oder Kredit ist also lastenfrei.
Da das 1990 grundsanierte Haus mittlerweile 28 Jahre alt ist werden in Naher Zukunft höhere Instandhaltungskosten anfallen, die dann einen großen Teil der Mieteinnahmen beanspruchen werden. Ich möchte gerne, dass die Immobilie mit 5 vermieteten Wohnungen als ganzes Haus verkauft wird und der Verkaufserlös / 2 mit meinem Bruder geteilt wird.
Angenommen mein Bruder möchte das Haus nicht als ganzes verkaufen, sein Anteil ist ja ebenfalls 50 Prozent, meiner aber auch. Frage: Wie ist es rechtlich geregelt, wenn einer verkaufen möchte, und der andere nicht, bei Anteil je 1 /2 . Kann ich verlangen, das das Haus verkauft wird um meinen Anteil als Geld zu haben?
Das Haus mit den 5 Mietwohnungen ist ein reines Anlageobjekt für uns beide, mein Bruder und ich leben jeder mit seiner eigenen Familie in einem eigenen Haus in unterschiedlichen Städten .
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
- Ein Verkauf Ihres Miteigentumsanteils ist jederzeit möglich, soweit im Grundbuch hierzu keine Einschränkungen vorhanden sind. Problematisch wird sein, einen Käufer nur für einen Miteigentumsanteil zu finden.
- Ein Verkauf des gesamten Grundbesitzes gegen den Willen Ihres Bruders können Sie nicht verlangen. Hierzu sieht das Gesetz aber die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung vor. Danach wird das Haus auf Antrag versteigert. Die beiden Miteigentümer haben dabei die Möglichkeit das Objekt selbst zu ersteigern oder es wird durch einen Dritten ersteigert.
- Schließlich bestünde auch die Möglichkeit das Objekt in Wohnungen aufzuteilen, um dann die Wohnungen einzeln zu veräußern. Allerdings bedarf auch dies der Zustimmung aller Miteigentümer.
- Im Ergebnis bleibt bei Uneinigkeit nur der Verkauf des Miteigentumsanteils, welcher aber schwer zu vermarkten ist oder aber die Teilungsversteigerung.
Gerne kann ich Sie und Ihren Bruder weitergehend beraten, wenn Sie dies wünschen. Unsere Kanzlei verfügt über vertiefte praktische Erfahrung im Immobilienrecht.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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