Verjährung Rechnung
Fragestellung
Folgender Sachverhalt bezüglich drei Rechnungen haben wir:
Es wurden verschiedene Erd- (Feb. 2016) und Gartengestaltungsarbeiten (Sept-Okt 2016) von einem Unternehmer 2016 durchgeführt.
2016 erhielten wir Rechnungen nur für die Erdarbeiten, die letzte Rechnung Mrz 2016 enthielt den Zusatz „Restsummen“. Es wurden 2016 alle Rechnungen bezahlt. Für die Erdarbeiten übersteigen die Rechnungen das Angebot um ca. 70%.
Am 10.12.2019 wurden uns drei weitere Rechnungen für die Erd- und Gartengestaltungsarbeiten direkt in den Briefkasten geworfen.
Von diesen drei "2019-Rechnungen" beinhaltet eine noch weitere Leistung bezüglich der Erdarbeiten Feb 2016. Die beiden anderen beziehen sich auf die Gartengestaltungsarbeiten.
Am 18.12.19 haben wir eine der Gartengestaltungs-Rechnungen bezahlt. Die beiden anderen 2019-Rechnungen beinhalten Leistungen, die nicht erbracht worden sind bzw. die Leistung mangelhaft war.
Bisher - Stand 01.01.20 – wurden wir weder von dem Bauunternehmen, noch gerichtlich bezüglich der restlichen beiden offenen 2019-Rechnungen gemahnt.
Frage: sind diese beiden restlichen 2019-Rechnungen bereits verjährt, bzw. wann sind diese verjährt bzw. kann noch ein gültiges gerichtliches Mahnverfahren kommen? Wie reagieren wir richtig wenn ein gerichtliches Mahnschreiben kommen sollte?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren. So können auch Rück- und Verständnisfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet und geklärt werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Schulte
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Mit freundlichen Grüßen
M. L.
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
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