Verjährung Bankforderung
Beantwortet von Mediator & Schuldnerberater Ralf Bornemann in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Regelung von Gesamtverbindlichkeiten habe ich im März 2000 mit meiner damaligen Bank einen Vergleich geschlossen, welcher ab dem 01.07.2000 monatliche Ratenzahlungen vorsah.
Ratenzahlungen habe ich bis Sommer 2012 geleistet.
Im Juli 2017 schrieb mich v.g. Bank betr. einer Rückzahlungsvereinbarung an(1.).
Hierauf fand ein Gespräch mit der Bank statt, bei welchem sie auf vollstreckbare Titel aus 1993 u. 1995 zu Gunsten der Bank eingetragene Grundschulden hinwies(2.).
Zu 1. : Zwischen Sommer 2012, d.h. nach letzter Ratenzahlung, und Juli 2017 erhielt ich zu o.g. Vergleich bzw. den nicht geleisteten Ratenzahlungen keine Zahlungsaufforderung (Mahnung). Auch wurde der Vergleich nicht gekündigt und/oder die Restforderung fällig gestellt. Des Weiteren habe ich bzgl. des Ratenzahlungskontos zu keiner Zeit Kontoauszüge erhalten.
Zu 2.: Die Grundschulden wurden 1998 im Zuge des Verkaufs der Immobilie bedient und die Grundschulden im Grundbuch gelöscht.
Frage.: Können seitens der Bank aus den geschilderten Sachständen zu 1. und 2. Forderungen abgeleitet werden ?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Mediator & Schuldnerberater Ralf Bornemann
Sehr geehrter Ratsuchender,
was war der genaue Inhalt des Vergleiches von März 2000?
Wurde in dem Vergleich ein Verzicht von weiteren Forderungen festgeschrieben und haben Sie ein Erledigungsschreiben erhalten?
Warum wurden Ihnen nach Zahlung der letzten Rate im Jahre 2012 nicht die Schuldtitel entwertet übergeben?
Es ist für mich nicht ersichtlich, warum die Bank weiterhin Forderungen gegen Sie geltend macht. Bestehen Sie darauf, dass man Ihnen die Schuldtitel entwertet aushändigt und verweisen Sie auf den damaligen Vergleich.
Mit freundlichem Gruß
R. Bornemann
Zertf. Schuldnerberater - Coach - Mediator
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ich habe Ihre Anfrage genau gelesen und Sie schreiben dort, dass Sie 2012 die letzte Rate gezahlt haben.
Mahnungen sind zwischen 2012 und 2017 nicht erfolgt.
Nochmals, was war der Inhalt der Vergleichsverhandlung?
War mir der letzten Rate im Jahre 2012 somit die Vergleichsverhandlung erfüllt?
Warum hat man Ihnen nicht die entwerteten Titel ausgehändigt?
. MfG
Ralf Bornemann
Inhalt der Vergleichsverhandlung war der Erlass eines Betrages x bei monatlicher Ratenzalung eines Betrages y. Nach 2012 wurden keine Zahlungen mehr geleistet, so dass noch ein Betrag von z offensteht (Vergleichsverhandlung nicht erfüllt !).
Grundschulden wurden im Zuge des Immobilienverkaufs bedient und gelöscht. Entwertete Titel wurden aus Unwissenheit nicht verlangt und somit nicht ausgehändigt !
Grüsse K.S.