Verdacht der Nachstellung durch Nicknapping
Fragestellung
Ich stehe als Beschuldigter unter Verdacht der Nachstellung durch Nicknapping.
Mir wird vorgeworfen,das ich mit einer Frau auf der Dating-Plattform "Lovoo" unter falschem Namen und falschem Foto mit ihr gechattet habe. Erst dort und später mit der App "WhatsApp". Es existieren Screenshots vom Chat-Verlauf. Dort lernen sich zwei Personen kennen und schreiben mit einander.
Aus irgendeinem Grund ist auf dem Screenshot von den Verläufen meine Handynummer oben zu sehen. Es muss also von meinem Smartphone aus gesendet worden sein.
Ich habe diese Nachrichten aber nie versendet und war auf der Plattform seit 4 Jahren nicht mehr und damals unter meinem Namen.
Wie kommen nun diese Nachrichten zustande? Ich muss leider sagen, ich war sehr unvorsichtig was Passwörter und Sperrbildschirmcodes beim Smartphone angeht. Ich muss dazu auch sagen, das ich nicht immer das Handy am Mann habe, sondern es auch mal bei der Arbeit rumliegen lasse zum Laden etc.. Arbeite bei der Bundeswehr und muss es daher auch öfter abegeben, in Gewissen Sperrbezirken.
Die Polistin meine,die Beweislage wäre sehr eindeutig, da es von meiner Handynummer kommt.
Was kann ich nun tun?
Habe noch keine offizielle Aussage bei der Polizei gemacht. Die sagten mir, ich könne die Aussage verweigern, oder die Tat abstreiten.
Ich kenne wieder die Frau noch den Herren, die mich beide angezeigt haben.
Der Polizist sagte auch, der Kläger nätte dies über einen Rechtsanwalt getan.
Bitte um schnelle Hilfe. Habe mir vorher noch nie etwas zu Schulden kommen lassen.
Ich habe gerade mit meiner Freundin ein Haus gebaut und daher fehlt mir leider auch das Geld für einen Anwalt und habe leider keine Rechtsschutzversicherung.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Abend,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Da Sie die Täterschaft bestreiten, sollten Sie dies auch inhaltlich beibehalten.
Der Umstand, dass Nachrichten ggf. von Ihrem Smartphone abgesandt worden sind, bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass SIE diese versendet haben.
Denkbar ist angesichts des wohl sehr nachlässigen Umgangs mit Passwörtern pp, dass Sie Opfer krimineller Machenschaften geworden sind.
Da in einem möglichen Strafverfahren ja auch bewiesen werden muss, dass SIE persönlich diese Nachrichten versandt haben, sollten Sie zur Sache selber keine weiteren Angaben machen.
Es mag ja sein,dass die Polizistin die Beweislage für eindeutig hält, aber sie ist halt auch keine Richterin und entscheidet nicht über Straftatbestände.
Mit freundlichen Grüßen
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Ist abzusehen ob es zu einem Strafverfahren kommt?
Dem Opfer ist kein Schaden entstanden, außer dem Diebstahl seiner Bilder.
Mit freundlichen Grüßen
ich rate Ihnen, wie grundsätzlich, zunächst keine Aussage zur Sache zu machen, bevor Sie nicht, über einen Rechtsanwalt, Akteneinsicht gehabt haben. Sie dürfen sich in Ihrem eigenen Interesse nicht auf Aussagen der ermittelnden beamten verlassen.
Sie können allenfalls erklären, dass Sie keine Nachrichten an die Frau versendet haben und dass Sie nicht wissen, wie das geschehen sein soll.
Ob es letztlich zu einer Anklage kommt, oder ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, kann ich von hier aus nicht abschätzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich werde es dann so Aussagen,das ich diese Dinge nicht gesendet habe und nicht weiß wie dies geschehen ist.
Sollte es zu einer Anklage kommen,werd ich sicherlich sowieso einen Anwalt benötigen.
Ich hoffe das ganze geht gut für aus.