Verbindlichkeit von Firma A über Konto von Firma B beglichen - Buchung SKR03
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
wir haben zwei Firmen - 1. OHG bilanzierend 2. GbR mit EüR
Beide Firmen die selben 2 Geschäftsführer/Gesellschafter
Wie muss ich im SKR03 folgenden Sachverhalt buchen ?
Vom Konto der GbR wird eine Rechnung (Verbindlichkeit) für die OHG bezahlt.
Bsp. Druckkosten 100€ Flyer der OHG.
Frage 1: Wie muss der Sachverhalt bei der Erstellung der EÜR der GbR gebucht werden
Frage 2: Wie wird diese von der GbR bezahlte Rechnung bei der Erstellung der Bilanz der OHG gebucht
Wenn die OHG einen Teil später an die GbR zurücküberweist ( z.B. 50€), wie wird das dann gebucht ?
Vielen Dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
In der GbR buchen Sie das zweckmäßigerweise auf dem Konto #1371, in der OHG auf #1800 Privat.
Wenn diese Vorgänge sehr regelmäßig vorkommen, kann es sinnvoll sein, jeweils ein Verechnungskonto einzurichten.
Bei Zahlung der GbR buchen Sie
#1371 Verrechnung 100,00 €
an #1200 Bank 100 €
In der OHG buchen Sie
#1610 Verbindlichkeiten ohne KK (oder Personenkonto)
an #1800 Privat
In der EÜR der GbR ergibt sich keine Auswirkung. Wenn die Beträge wesentlich sind, wäre im Jahresabschluss bei der OHG eine Verbindlichkeit auszuweisen. Bei Beträgen in der genannten Größenordnung halte ich das in der Praxis für verzichtbar.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
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vielen Dank für Ihre Beantwortung der Frage.
Ich habe allerdings noch eine kleine Rückfrage dazu.
Muss der Kostenpunkt nicht explizit auch in der Buchhaltung OHG in einem Sachkonto der OHG auftauchen ? Also anstatt nur Verbindlichkeiten 1610 das exakte Konto ( z.B. bei Mietzahlungen für die OHG über das Konto der GbR )?
Vielen Dank
wenn Sie bei der GbR Privatkonten führen, können Sie das auch auf privat buchen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater