Veräusserung einer Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
ich habe innerhalb der Spekulationsfrist eine vermietete Eigentumswohnung verkauft. Ich habe in der Regel einen persönlichen Steuersatz von ungefähr 20%. Ich bin deshalb davon ausgegangen, das ich 20% des Veräusserungsgewinns an Steuer zahlen muss. Das Finanzamt hat nun die Einkünfte aus priv. Veräusserungsgeschäft zu meinen sonstigen Einkünften addiert. Dadurch entsteht ein weitaus höherer Steuersatz bzw. festgesetzte Einkommenssteuer. Wie sieht die Rechtslage aus?
Danke und Gruß,
R. W.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG erhöhen insgesamt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Da bei einem höheren Einkommen auch der Steuersatz steigt (Progression), führen zusätzliche Einkünfte dazu, dass auch die übrigen Einkünfte höher besteuert werden. Eine gesonderte Einzelbesteuerung des Veräußerungsgewinns erfolgt also nicht. Das heißt also, dass das Finanzamt die Berechnung der Steuer grundsätzlich richtig vorgenommen hat und die festzusetzende Einkommensteuer daher nicht mehr bei ca. 20% liegt, sondern entsprechend höher ausfällt. Dabei ist zu beachten, dass der Steuersatz umso höher ausfällt, je höher der Veräußerungsgewinn ist.
Leider ergibt sich hier für Sie keine Möglichkeit eines Einspruchs, es sei denn die Ermittlung des Veräußerungsgewinns wäre z.B. fehlerhaft.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen. Im Übrigen freue ich mich über eine positive Bewertung bei yourXpert, wenn Sie mit meiner Beratung zufrieden waren.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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Antwort des Experten: Vielen Dank:-)