verabtwortung Jalousie
Fragestellung
Liebe Experten für Recht und Ordnung an Jalousien und Markisen.
Unsere Wohnung in einem Seniorenheim verfügt auf der Südseite über Jalousien an allen Fenstern. Ebenso die anderen Wohnungen in gleicher Lage. Von diesen Jalousien war bisher nie die Rede, sie gehörten eben dazu, wie andere Bauteile der Wohnung. Wenn eine sich verklemmt hatte, wurde der Hausmeister gerufen. Er reparierte und damit Schluss. Nun, bei der Abnahme bei unserem Auszug wurde von uns verlangt, dass wir die natürlich von Wind und Regen gekennzeichnete Jalousie zu säubern hätten.
Wie ist die Rechtslage? Gehört die Pflege der Jalousien zur Aufgabe der Mieter? Müssen/dürfen sie das selbst machen, womit und wie?
mit hoffnungsvollen Grüßen
Klaus Bödeker
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
laut dem Mietvertrag, gem. § 22, muss die Wohnung im sauberen Zustand zurückgegeben werden. Dies bedeutet, dass der Boden gefegt oder gesaugt werden muss, eventuelle Spinnweben und andere groben Verschmutzungen, auch an den Fenster zu beseitigen sind und der Herd in der Küche und die Toilette „hygienisch unbedenklich“ sein sollen. Die Reinigungspflicht betrifft aber ausschließlich die ins Innere der Wohnung gewandten Teile. Damit wären auch sog. Innenjalousien, die also innen an den Fenstern befestigt sind, erfasst.
In Ihrem Fall scheint es sich um Außenjalousien zu handeln, weil Sie angeben, dass diese der Witterung ausgesetzt waren. Diese Jalousien werden der Fassade rechtlich zugeordnet und fallen somit in den ausschließlichen Verantwortungsbereich des Vermieters. Dies ergibt sich aus der einschlägigen Rechtsprechung, wie z.B. Urteil des Landgericht München vom 30.09.1999, Az. 412 C 13623/99.
Etwas anderes würde sich auch nicht aufgrund einer wirksamen Schönheitsreparaturklausel ergeben. Denn formularmäßg dürfen den Mieter keine Reinigungsarbeiten an der Fassade bzw. auf der Außenseite auferlegt werden.
Ich hoffe, Ihnen die Sach- und Rechtslage ausreichend erörtert zu haben. Sollten sich dennoch Ihrerseits Rückfragen ergeben, nehmen Sie bitte Kontakt auf. Ich werde umgehend auf Ihre Nachfragen eingehen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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Klaus Bödeker
könnten Sie bitte noch den Mietvertrag zur Verfügung stellen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
bitte denken Sie an den Mietvertrag ! Aus diesem können sich Antworten auf Ihre Fragen ergeben, daher ist die Prüfung zur Beantwortung Ihrer Fragen wichtig !
Bitte beachten Sie, dass ich den Vertrag bis heute Nachmittag benötige, da aufgrund auswärtiger Termine ansonsten eine Bearbeitung rechtzeitig nicht mehr gewährleisten kann.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
Mit morgendlichem Gruß
Klaus Bödeker
Mit freundlichem Gruß
Klaus Bödeker
gerne ! Wenn Sie weitere Hilfestellung benötigen, teilen Sie mir dies einfach mit.
Ich wünsche einen schönen Tag und alles Gute !
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass