variable Vergütung nach Kündigung in der Probezeit
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten auf Basis der angefügten Dokumente
- Arbeitsvertrag
- Betriebsvereinbarung zur variablen Vergütung
- Kündigung
zu prüfen, ob mir ein zeitanteiliger Bonus zusteht.
Abweichend zu dem eingereichten Arbeitsvertrag hat das Arbeitsverhältnis zum 01.09.2016 begonnen. Einsatzort war der Messeturm in Frankfurt am Main. Da mein Arbeitsbeginn der 01.09.2016 bin ich unter eine Regelung gefallen, dass bei diesem Eintrittsdatum eine systemtechnisch vereinbarte Zielvereinbarung auch für mich zum Tragen gekommen ist. Leider liegt mir keine Kopie zu den eingetragenen Zielen vor, die ich von einer Kollegin in gleicher Position übernehmen sollte. Unter anderem waren aber die vereinbarten Ziele auch Gruppenziele und mit einem kleinen Anteil persönliche Ziele. Auf Grund einer Mail meines Abteilungsleiters an alle Gruppenmitglieder Personen zu nennen, die auch das Verhalten des einzelnen Beurteilen können, habe ich 5 Kollegen benannt die systemtechnisch diesen Bestandteil des Bonuses zu meiner Person befüllt haben müssten. Systemtechnisch habe ich alles erforderliche zu meinen Zielen gespeichert und zur Beurteilung an meinen Abteilungsleiter kaskadiert. Zu einem Feebackgespräch kam es nie und eine schriftliche Rückmeldung zu meiner Fragestellung betreffend der Höhe meines anteiligen Bonus habe ich bis dato nicht erhalten. Der Betriebsrat und die Personalreferentin haben mir telefonisch und per Mail mitgeteilt, dass sie sich nicht vorstellen können, dass mir auf Grund der Arbeitgeberkündigung ein Bonus zusteht.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Y. Vural
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrter Frau Vural,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Ihr Arbeitsverhältnis begann zum 01.09.2016 und wurde mit Kündigung vom 18.11.2016 zum 31.12.2016 gekündigt. Seit dem 18.11.2016 sind Sie darüber hinaus freigestellt worden.
Aus 8. des Arbeitsvertrages gelten die ersten sechs Monate als Probezeit, Ihnen wurde also innerhalb der Probezeit gekündigt. Aus 3.2 folgt zwar generell ein auch anteiliger Anspruch auf Tantiemen, allerdings legt der 3.2 auch fest, dass Mitarbeitern, die das Unternehmen innerhalb der Probezeit wieder verlassen, diese Tantiemen eben nicht zusteht. diese können Sie also nicht fordern.
Bzgl. der variabeln Vergütung aus 3.3 wird auf die Betriebsvereinbarung verwiesen. Diese liegt hier in Anlage vor. Ein Anspruch auf die Vergütung soll sich aus der Anteilnahme am Vergütungssystem grundsätzlich nicht ergeben.
Aus 7.1 der Vereinbarung wäre aus meiner Sicht ein zeitanteiliger Bonus denkbar. Hier aufgrund von 7. vom 01.09.2016 bis 17.11.2016.
Darüber hinaus war die Betreibsvereinbarung aus 2. auf Sie anwendbar. Der API aus 3.2 bemisst sich aus 5. nach der individuellen Gesamtbeurteilung des Mitarbeiters und des Geschäftserfolgs der Führungskraft.
Hier wäre eine in 4. der Betriebsvereinbarung beschriebene Zielvereinbarung mit Ihnen notwendig. Sie tragen vor, dass diese vorgelägen habe und zu einem großen Teil Gruppenziele enthalten habe.
In diesem Zusammenhang sind Sie darlegungs- und beweisbelastet. Sollten Sie eine entsprechende Zielvereinbarung zumindest glaubhaft machen können, so sehe ich hier druchaus Chancen für eine anteilige variable Vergütung.
Pauschal ablehen, wie dies der Betriebsrat getan hat, würde ich die Angelegenheit daher nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
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