UStG 19 Kleinunternehmer Regelung
Fragestellung
Nach §19 UStG kann ein Unternehmen die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen, wenn die Umsätze im Jahr unter 17.500,- Euro liegen.
Ist es möglich mehrere GmbH's mit ähnlichen Zwecken zu Gründen, bei der jede GmbH die 17.500,- Euro unterschreitet.
Oder ist dies unerlaubte Steuervermeidung?
Mit freundlichen Grüßen
A. L. <><
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen und vielen Dank für Ihre Anfrage bei yourXpert, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte.
In einem ähnlich gelagerten Fall hat vor gar nicht allzu langer Zeit der Bundesfinanzhof (BFH) geurteilt, dass eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung vorliegt, wenn der Umsatz künstlich auf mehrere Gesellschaften aufgeteilt wird, um jeweils unter die Kleinunternehmergrenze zu gelangen. Insofern war die Anwendung der Kleinunternehmerregelung in diesen Fällen zu untersagen.
Sie finden Informationen zu diesem Sachverhalt unter anderem hier: https://rsw.beck.de/cms/?toc=BC.root&docid=412624 (bitte am Ende den Praxishinweis beachten).
Ich hoffe Ihre Frage damit beantortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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