Urlaubsanspruch berechnen
Fragestellung
Ich bin seit dem 1.8.2012 mit einem befristeten Jahresvertrag bei der Caritas beschäftigt (AVR-Vertrag).
Nun läuft dieser Vertrag zum 31.07.2013 aus. Ich bin auf 75% mit Wechselschicht beschäftigt und habe im Jahr 2013 bisher 8 Urlaubstage in Anspruch genommen. Ich bin 31 Jahre alt.
Wieviel Resturlaubstage habe ich noch? Tritt die Regelung, den Jahresanspruch komplett zu haben, bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte auch im AVR Vertrag in Kraft?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
die Regelungen zum Erholungsurlaub bei einem Vertrag nach AVR finden sich nach § 13 der AVR in der Anlage 14.
Nach § 1 dieser Anlage haben Sie im Jahr einen Urlaubsanspruch einen gesetzlichen Mindestanspruch von 4 Wochen. Darüber hinaus hätten Sie einen weitergehenden Urlaubsanspruch nach § 3 Abs. 1 der Anlage, also insgesamt 29 Tage, (da Sie unter 55 Jahre alt sind), FALLS Ihre Arbeitszeit auf 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt ist (Fünftagewoche).
Nach Abs. 6 S. 2 beträgt der Urlaubsanspruch ein Zwölftel für jeden vollen Beschäftigungsmonat, wenn das das Dienstverhältnis im Laufe des Urlaubsjahres endet. Wenn Ihr Arbeitsvertrag zum 31.07. hin endet, haben Sie also ingesamt 7/12 Ihres Jahresurlaubsanspruchs.
Ist die Arbeitszeit regelmäßig auf MEHR oder WENIGER Arbeitstage pro Woche verteilt, erhöht oder verringert sich der Urlaubsanspruch. Hierzu benötige ich von Ihnen bitte noch die Angabe, an wie vielen Tagen pro Woche Sie regelmäßig arbeiten. Dann kann ich Ihre Beratung noch weiter ins Detail ausführen.
Für den Fall, dass Sie im Durchschnitt an 5 Tagen in der Woche arbeiten, verbliebe jedenfalls ein Anspruch von 6,5 Tagen. Der halbe Tag würde auf einen ganzen aufgerundet, so dass 7 Tage übrig blieben.
Um exakter Auskunft geben zu können, müsste ich daher wissen, auf wie viele Tage pro Woche sich Ihre Arbeitszeit regelmäßig verteilt. Nutzen Sie hierfür bitte die Funktion für die Rückfragen.
Haben Sie eigentlich schon einmal auf Ihrer Personaldienststelle wegen des Resturlaubs nachgefragt?
Mit freundlichen Grüßen
N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
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