Urkundenfälschung und Betrug
Beantwortet
Fragestellung
Jemand hat Privatrezepte gefälscht - ca. 5 - und das gefälschte Rezept bei der Krankenkasse erstatten lassen.
Wert der Rezepte etwa 2000 Euro. Welcher Tatbestand liegt vor und welche Konsequenzen sind zu befürchten
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nach Ihrer Schilderung liegt eine Urkundenfälschung vor, § 267 Absatz 1 StGB:
„Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wenn man ohne Vorstrafe ist, kann dies hier noch mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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