Urheberrechtsverletzung bei privat aufgenommenen Videos auf Facebook
Fragestellung
Hallo Frau Dr. Koch,
Wir sind ein gemeinnütziger Musikverein aus dem Raum Augsburg. Dabei spielen wir mehrere Auftritte im Jahr auf diversen Volksfesten deutschlandweit.
Um unseren Bekanntheitsgrad zu steigern und das Image von einer "jungen Bierzeltpartyband" zu fördern, drehen wir per Smartphone Live-Mitschnitte unserer Auftritte und posten diese auf unseren Social Media Kanälen (Facebook und Instagram).
Jetzt sind wir uns aber unsicher, ob wir dabei gegen Urheberrechte verstoßen, da auf diesen Mitschnitten natürlich auch von uns gecoverte Lieder zu hören sind.
Allerdings geht es uns bei diesen Videos vielmehr um die Atmosphäre während des Auftritts und nicht um die Darstellung unserer musikalischen Fähigkeiten.
Wir machen das Ganze in unserer Freizeit und nicht professionell, haben also keine professionellen Musiker oder Fotografen dabei.
Aufgrund vorgegebener Dateiformate kann ich Ihnen leider kein Video mitschicken, allerdings können Sie sich gerne selbst ein Bild von unseren bereits geposteten Videos machen.
Suchen Sie dazu einfach auf Facebook nach "Die Lumpenbacher".
Können Sie uns in der Sache weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
F. H.
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Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
das Thema wurde wegen Youtube schon vielfach diskutiert bei Facebook ist es schwieriger. Es geht dabei immer darum, ob eine GEMA Lizenz benötigt wird. Nach meinen Recherchen ist noch gar nicht endgültig geklärt, ob die GEMA auf eingebundene Inhalte überhaupt Zugriff hat. Jedenfalls hat die GEMA vor längerer Zeit eine Stellungnahme dahingehend abgegeben, dass sie für das Hochladen von Inhalten auf Seiten Dritter wie u.a. Facebook keine Lizenzen vergeben könne und sich der Nutzer nach den AGB der entsprechenden Portale richten müsse. Wenn ein Portal in seinen Bedingungen festschreibt, dass nur Inhalte hochgeladen werden dürfen, die frei von den Rechten Dritter sind, dann ist das Hochladen des Mitschnitts eines gecoverten Songs nicht erlaubt. Denn es ist ja nicht Ihr Lied. Anders wäre es dann nur, wenn der Song älter als 70 Jahre wäre und damit der Urheberrechtsschutz abgelaufen wäre.
Letztlich liegt es an Ihnen, das Risiko abzuwägen. Eine GEMA-Lizenz ist für Facebook nach meinem Kenntnisstand bisher nicht nötig, das Hochladen kann aber dennoch rechtswidrig sein und Urheberrechte verletzen. Sie müssen entscheiden, ob Sie darauf hoffen, dass es niemanden stört bzw. niemand tätig wird, oder ob Sie nur eigene Werke einstellen.
Indem sich immer mehr Inhalte auf die neuen Medien verlagern, wird das Thema in Zukunft noch weiter an Relevanz zulegen. Sie sollten da als Band rechtlich am Ball bleiben.
Ich kann Ihnen nicht dazu raten, die Ausschnitte hochzuladen, da, wie gesagt, Konsequenzen möglich sind. Andererseits macht es offenbar fast jeder und das wäre wohl nicht der Fall, würde hier massenweise vorgegangen......
Eine Alternative wäre noch, die Songs so weit abzuändern, dass sie als eigenes Werk gelten und Sie dann keine Rechte Dritter tangieren. Dass ist sehr schwierig ist, ist mir natürlich auch klar. Es ist dann ja kein "Cover-Song" mehr, was den Reiz dieser Veranstaltungen ausmacht.
Konnte ich Ihnen hiermit zunächst weiterhelfen?
Ansonsten fragen Sie gerne noch einmal kostenlos nach. Alles was mit den sozialen Medien zu tun hat, ist im ständigen Wandel.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin
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ich bedauere, nicht rechtzeitig geantwortet zu haben.
Ich war auf einem auswärtigen Gerichttermin, der sich zum einen unerwartet mehrere Stunden hin zog und nicht, wie erwartet, um halb 10 zu Ende war. Die katastrophalen Verkehrsverhältnisse aufgrund Schneefalls und Glätte taten das Übrige. Ich bin eben erst ins Büro zurück gekehrt und die Bearbeitungsfrist ist abgelaufen.
Gerne stelle ich Ihnen das Beratungsergebnis noch ein, wenn Sie dazu bereit wären, die Bearbeitungszeit bis heute Abend zu verlängern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin
Das ist kein Problem!
Ich habe die Deadline um 48 Stunden verlängert.
Danke für Ihre Antwort und ich freue mich von Ihnen zu hören!
Mit freundlichen Grüßen
F. H.