Urheberrecht von einem Märchen, Autor ist unbekannt...
Fragestellung
Hallo liebe Experten,
ich würde sehr gerne ein Märchenbilderbuch herausgeben.
Und zwar zu dem Märchen "Der Königssohn mit den Eselsohren". Ich denke es kommt aus Portugal.
Ich würde gerne Bilder dazu malen und somit ein Bilderbuch erschaffen.
Frage: Darf ich das Märchen verändern und falls ja, erschaffe ich dann etwas neues und bin dann die Autorin....dann wäre hier die nächste Frage...wie ich diese Geschichte dann urheberrechtlich schützen kann? Wo macht man das?
Ich habe schon Bilderbücher gesehen, die als Aufdruck von Autor XY und erzählt nach zum Beispiel Theodor Storm...
Wie macht man dies jedoch, wenn der Autor nicht bekannt ist?
Und A) das Märchen nicht verändert wurde
Und B) das Märchen verändert wurde
Da ich bisher noch nie eine online Beratung gemacht habe, würde ich gerne wissen, wie dies nun abgewickelt wird.
Bezahlung usw.
Herzlichen Gruß, A. S.
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Grundsätzlich lässt sich Ihr Vorhaben meines Erachtens verwirklichen, Sie sollten jedoch auf folgende Dinge achten.
Zunächst ist fraglich, welches Recht hier Anwendung finden würde, ob bei einem portugiesischen Autor, dessen Werke gegebenenfalls auch nur in Portugal verlegt worden sind, hier in Deutschland auch entsprechende Urheberrechte genießt. Infrage kommen könnte hier auch das Welturheberrechtsabkommen von 1952, das besagt, dass die Mindestschutzdauer des Werkes die Lebenszeit des Künstlers und 25 Jahre nach seinem Tod lang ist.
Insofern wäre es hier zunächst hilfreich den Autor oder dessen Lebenszeit zunächst ausfindig zu machen.
Nach dem deutschen Urheberrecht gilt, dass das Urheberrecht in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt (§ 64 Urhebergesetz).
Märchen fallen grundsätzlich auch unter den Urheberrechtsschutz, da sie entsprechend eine persönliche Schöpfung mit auch einer ausreichenden Schöpfungshöhe darstellen.
Besteht noch ein Urheberrecht, benötigen Sie grundsätzlich die Einwilligung des Urhebers wenn Sie dessen Werk veröffentlichen wollen oder wenn sie ohne große Veränderungen das Werk veröffentlichen wollen. Hier fällt der Begriff der Vervielfältigung.
Wollen Sie das Werk verändern ist grundsätzlich zu beachten, dass das Original nur Grundlage für die Veränderungen sein darf und die Veränderungen in keinem Fall das Märchen selbst in seiner ursprünglichen Form oder fast ausschließlichen Form widerspiegeln darf.
Hier kommt es dann auf den Einzelfall an, ob tatsächlich eine Veränderung vorliegt oder letztlich erneut nur eine Vervielfältigung mit leichten Abänderungen. Hier kommt es allerdings dann eben gerade darauf an, dass die Veränderungen so stark sind, dass es eben wirklich ein eigenständiges Werk darstellt und nicht eine Abschrift lediglich mit kleineren Änderungen. Diese würden möglicherweise das Urheberrecht verletzen.
Bestehen keine Urheberrechte mehr, wäre auch kein Schutz mehr gegeben und sie könnten das Werk nutzen, insbesondere auch für die Veränderung.
Durch die Veränderungen schaffen Sie durchaus ein eigenes neues Werk, an dem automatisch dann mit Veröffentlichung ein Urheberrecht erwachsen kann. Sie müssen hierzu überhaupt nichts machen auch nicht bezüglich des Schutzes, da der Urheber sein Recht automatisch mit Schaffung des Werkes erhält.
Wurde das Märchen bereits verändert durch einen Dritten und Sie wollen diese Version nutzen, so kommt es dann auf das Urheberrecht des Dritten an.
Die Abrechnung erfolgt über den Service, wo sie sich auch angemeldet haben in der Regel automatisch.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an den Service.
Sollten Sie noch rechtliche Fragen zu meiner Antwort haben, stehe ich Ihnen gerne für weitere Erläuterungen zur Verfügung.
Wenn ich Ihnen weiter helfen konnte, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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