Urheberrecht und CE-Kennzeichnungspflicht für Produkt
Fragestellung
in meiner Fragestellung geht es um Markenrecht und die CE-Kennzeichungspflicht von Produkten.
Hier eine kleine Erläuterung über das Produkt das ich vertreiben möchte:
Es soll ein Öl-Temperaturmessgerät für Motorräder werden. Das System ist fest verbaut am Motorrad und wird über die Batterie des Motorrads mit Spannung versorgt.
Das System besteht aus Steuereinheit, Temperatursensor und einem Display über das ein Logo beim einschalten des Motorrades und letztendlich auch die Temperatur des Öls ausgegeben wird.
Nun zu meinen Fragen:
1) Benötigt mein Produkt eine CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung etc.? Ich habe schon bei anderen Herstellern nachgefragt die so etwas vertreiben aber laut deren Aussage benötigt man die CE-Kennzeichnung nicht.
2) Beim einschalten des Systems wird am Anfang mein Logo auf dem Display zu sehen sein welches der Kunde bei Bestellung von mir abändern lassen kann.
Kann ich hier in irgendeiner weise belangt werden (Urheberrecht, Markenrecht etc.) wenn das Logo von mir als Verkäufer im Auftrag des Kunden geändert wird z.b. in das Logo von Yamaha etc?
Danke und Gruß
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Samet Sen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe Ihr Anliegen umfassend juristisch geprüft und kann Ihre Fragen gerne wie folgt beantworten.
Zu Ihrer 1. Frage:
Grundsätzlich muss man differenzieren zwischen dem sog. CE-Kennzeichen und dem GS-Zeichen.
Das CE-Kennzeichen wird für bestimmte Produktarten durch europäische Richtlinien zwingend vorgeschrieben. Das Inverkehrbringen ist nur mit dieser CE-Kennzeichnung zulässig.
Das GS-Zeichen hingegen erfolgt laut dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und ist freiwilliger Natur. Es erfolgt auf sog. Verwendungsfertigen Produkten. Verpflichtend ist jedoch, dass das Produkt durch eine offizielle GS-Stelle regelmäßig überprüft wird.
Vorliegend fragen Sie, ob für Ihr Motorrad-Öl-Temperaturmessgerät (bestehend aus einer Steuereinheit, einem Temperatursensor sowie einem Bildschirm) eine derartige CE-Kennzeichnung erforderlich ist mitsamt einer rechtlichen Konformitätserklärung.
Ob ein Produkt eine CE-Kennzeichnung braucht, entscheidet sich nach der europäischen Richtlinie. Rechtlich ist dies nach § 7 Abs. 1 ProdSG i.V.m. Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 zu beurteilen. Diese einschlägige Verordnung werde ich für Sie hochladen, damit Sie diese wichtige offizielle EU-Verordnung selbst durchlesen können. Insbesondere ist hier Kapitel IV (CE-Kennzeichnung) maßgebend.
Aufgrund diverser EU-Richtlinien werden bei folgenden Produkten derzeit die CE-Kennzeichnung verpflichtend verlangt:
Folgende EU-Richtlinien sehen die CE-Kennzeichnung derzeit vor:
- Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (2006/95/EG)
- Einfache Druckbehälter (2009/105/EG)
- Sicherheit von Spielzeug (2009/48/EG)
- Bauprodukte (EU 305/2011)
- Elektromagnetische Verträglichkeit (2014/30/EU)
- Persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG)
- Nichtselbsttätige Waagen (2009/23/EG)
- Aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385 EWG)
- Gasverbrauchseinrichtungen (2009/142/EG)
- Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln (92/42/EWG)
- Inverkehrbringen und Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (93/15/EWG)
- Medizinprodukte (93/42/EWG)
- Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (94/9/EG)
- Sportboote (94/25/EG)
- Aufzüge (95/16/EG)
- Druckgeräte (97/23/EG)
- Maschinen (2006/42/EG)
- In-vitro-Diagnostika (98/79/EG)
- Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität (99/5/EG)
- Seilbahnen für den Personenverkehr (2000/9/EG)
- Geräuschemissionen von im Freien verwendeten Maschinen (2000/14/EG)
- Messgeräte (2004/22/EG)
- Pyrotechnische Gegenstände (2007/23/EG)
- Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte/ Ökodesign-Richtline (2009/125/EG)
Wie Sie sehen, fällt Ihr Produkt nicht darunter, sodass hier momentan eine CE-Kennzeichnung nicht erforderlich ist nach dem europäischen Recht i.V.m. mit dem deutschen transformierten ProdSG.
Zu Ihrer 2. Frage:
Grundsätzlich können Sie Ihr eigenes Logo bzw. die Rechte daran beim zuständigen Markenamt schützen lassen. Damit wird Ihr Logo effektiv juristisch geschützt, nicht nur deutschlandweit, sondern auch international.
Sie können Ihr Logo auf Wunsch der Kundschaft natürlich ändern. Problematisch ist hier jedoch, wenn Sie das Yamaha-Logo des Herstellers ohne Zustimmung des Herstellers verwenden würden. Der Hersteller könnte Sie anwaltlich abmahnen bzw. strafbewehrte Unterlassungsansprüche geltend machen. Die beste Vorgehensweise ist in derartigen Fällen, mit dem Hersteller zu reden und eine sog. Zustimmungserklärung hinsichtlich des Logos einzuholen. Dann wären Sie rechtlich nicht angreifbar. Andernfalls könnten Sie abgemahnt werden.
Ich werde die einschlägige europäische Richtlinie für Sie hochladen.
Ich hoffe, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen alles erdenklich Gute.
Mit besten Grüßen
Rechtsanwalt Sen
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Auch bei Rückfragen hat er in kürzester Zeit geantwortet.
Mir wurde definitiv weitergeholfen .
Gerne wieder !
Antwort des Experten: Vielen herzlichen Dank für Ihre außerordentlich schöne Bewertung!
Kurz noch einmal zusammen gefasst: Mein Produkt benötigt keine CE-Zertifizierung und das Thema Logo sollte am besten mit den Herstellern geklärt werden, ob man deren Logos nutzen darf.
Hab ich das so richtig verstanden ?
Danke und Gruß
vielen Dank für Nachfrage.
So kann man das zusammenfassen, richtig.
Mit besten Grüßen
Rechtsanwalt Sen